Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung des Tischlerhandwerks
Kläger: (2) Joachim Christoph Lehmann, Kopist am Tribunal und Notar zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Hinrich Kirchmann, Tischler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Johann Friedrich Gröning (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P), seit 01.08.1746: Dr. Anton Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 25.07. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 27.07. legt Kl. am 12.08. seinen Schriftsatz vor. Kl. hatte vor dem Ratsgericht dagegen geklagt, daß Bekl. in dem neugekauften Nachbarhaus in der Böttcherstraße sein Tischlerhandwerk ausübt, war aber abgewiesen worden, weshalb er an das Tribunal appelliert. Kl. beruft sich auf das Lübische Recht, wonach niemand ohne Konsens seines Nachbarn in seinem Haus ein eues, gefährliches Handwerk" ausüben dürfe. Das Tribunal fordert am 27.11. den Rat zur Einsendung seiner Akten auf, am 30.12. bittet Kl. um Eröffnung der am 29.12. eingesandten Akten, die am 31.12.1744 auf den 08.01.1745 angesetzt wird. Am 18.01. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 03.05.1745 beschließt das Tribunal, einen Vergleich zu vermitteln und lädt Parteien auf den 18.05. vor. Als dies erfolglos bleibt, verbietet das Tribunal Kirschmann am 05.07. die Ausübung seines Handwerks. Am 02.08. bittet Kl. dem Bekl. aufzutragen, eventuelle Rechtsmittel gegen dieses Urteil innerhalb der vorgesehenen Frist einzureichen und erwirkt am 04.08. einen entsprechenden Bescheid. Am 14.08. bittet Bekl. um Fristverlängerung zur Vorlage seines Schriftsatzes und erhält diese am 17.08. Am 31.08. legt Bekl. seinen Schriftsatz vor und argumentiert, das Urteil bedeute seinen Ruin und käme einem Arbeitsverbot in Wismar gleich, da, auch wenn er ein anderes Haus kaufen und darin arbeiten wollte, ihn seine neuen Nachbarn daran hindern könnten. Er bestreitet, daß das Tischlerhandwerk Gefahren für die Nachbarn berge. Am 18.10.1745 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1746 fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf. Am 07.03. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 08.03. erhält. Am 05.05. besteht Kl. darauf, dem Bekl. die Ausübung seines Handwerks in dem Haus zu verbieten, da das Leimkochen eine Gefahr für die Nachbarschaft darstelle. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.05. zur Erwiderung binnen 6 Wochen auf, am 27.06. bittet Kl. darum, dieses Mandat zu erneuern, da Bekl. noch nicht geantwortet habe. Das Tribunal folgt dem am 28.06., am 02.08. bittet Bekl. um Fristverlängerung und wird am 06.08. auf das Urteil vom 28.06. verwiesen. Am 30.08. bittet Bekl. erneut, ihn zum Tischlerhandwerk in dem Haus zuzulassen, am 01.09. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, die am 31.10. eingeht und in der Kl. erneut ablehnt, seine Zustimmung zu erteilen. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 01.11.1746, am 23.01.1747 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.04.1747 beschließt das Gericht erneut, einen Vergleich zwischen den Parteien zu vermitteln und lädt sie auf den 05.05. vor. Als dieser scheitert, hebt es am 03.07.1747 sein zuvor gefälltes Urteil auf und bestätigt das Ratsgerichtsurteil, verpflichtet den Bekl. aber, den Leim nur in der Küche zu kochen und seine Hobelbänke an einem anderen Ort in seinem Haus aufzustellen, um Brandgefahr und Lärm einzudämmen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1743-1744 2. Tribunal 1744-1745 3. Tribunal 1745-1747
Prozessbeilagen: (7) von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 19.06.1744; Ratsgerichtsurteil vom 17.06.1744; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Zeugnis des Direktors des Gewettes, Dr. Zylius, über die Räumung des Hauses Behms an der Grube auf Veranlassung Kirchmanns, der dieses Haus erworben hatte vom 19.08.1745; Auszug aus dem Schreiben Dr. Taddels aus Rostock über Wohnorte der Tischler dort vom 29.08.1745; Urteile des Lübecker Rates vom 28.01. und 09.05.1716; kolorierter Lageplan der Grundstücke und Werkstatt; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Schlaff vom 01.09.1745 bzw. für Dr. A.C. Gröning vom 09.03.1747 und des Kl.s für Dr. C.C. Gröning vom 16.10.1745; Gutachten der Juristenfakultät Rostock vom 19.03.1746; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05. und 29.06.1746
- Archivaliensignatur
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(1) 1951
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar L 83 (W L 2 n. 83)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1716-1744) 25.07.1744-05.07.1747
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1716-1744) 25.07.1744-05.07.1747