Urkunde
Die Brüder Johann und Dietrich Wepelinge von Bubenheim bekennen, daß sie dem Junker Gerlach von Limburg die ihnen versetzten Leute wieder zurückstellen werden, wenn sie 20 Mark von ihnen erhoben hätten, daß sie jährlich nicht mehr als 4 Mark eintreiben sollen.
- Reference number
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 170 I, U 434
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, Siegel des Johann von Bubenheim erhalten
- Context
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Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1352
- Holding
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170 I Nassau-Oranien: Urkunden
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.03.2023, 1:58 PM CET
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1352 Juni 23
Other Objects (12)
![Wilhelm Walpode und seine Frau Katherine bekennen, daß sie gegen Zahlung von 100 Mark Pfennige der Währung in der Kalenberger Zent dem Grafen Heinrich von Nassau und seiner Frau. Meyne den ihnen verkauften Hof zu Rulsberge wieder zustellen werden. Siegler: der Aussteller und sein Neffe Wulf von Seelbach.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Wilhelm Walpode und seine Frau Katherine bekennen, daß sie gegen Zahlung von 100 Mark Pfennige der Währung in der Kalenberger Zent dem Grafen Heinrich von Nassau und seiner Frau. Meyne den ihnen verkauften Hof zu Rulsberge wieder zustellen werden. Siegler: der Aussteller und sein Neffe Wulf von Seelbach.
![Konrad von Haiger, Wepeling, bekennt, daß die Gräfin Alheid von Nassau und ihr Sohn Junker Johann die ihm auf Dreselndorf und Lützeln angewiesenen 3 Mark Burglehengeld eingelöst haben, daß er ihnen 3 Mark Herborner Währung von seinem Anteil an der Schwarzenbach aufträgt und als Lehen von ihnen zurückerhält.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)