Tektonik

1.5.2. Standesamtliche Personenstandsregister

Personenstandsregister aus den Standesämtern Mit den Personenstandsgesetzen in Preußen von 1874 (gültig ab 1874) und im gesamten Reich von 1875 (gültig ab 1876) wurde das Standesamtswesen eingeführt und die Personenstandsdokumentation einheitlich staatlich kontrolliert und geführt, und zwar konfessionsunabhängig. In preußischen Gebieten gibt es Personenstandsregister, getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen, seit 1874, und im gesamten Reich (z.B. dann auch in Lippe) seit 1876. Die Register werden doppelt geführt, d.h. Haupt- und Nebenregister bzw. ab 1938 Erst- und Zweitbuch, und getrennt gelagert. Seit 1928 müssen für beide Überlieferungen Namensverzeichnisse geführt werden. Die Erstbücher werden beim zuständigen Standesamt, die Zweitbücher bei der unteren Standesamtsaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten aufbewahrt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Nordrhein-Westfalen allerdings festgelegt, dass die Zweitbücher aus der Zeit von 1874 bis zum 30. Juni 1938 in den neu gegründeten Personenstandsarchiven in Brühl und Detmold gelagert werden. Das novellierte Personenstandsgesetz mit Geltung vom 1. Januar 2009 regelt die weitere Übernahme von Personenstandsregistern neu. Seitdem übernehmen die nordrhein-westfälischen Personenstandsarchive die Zweitbücher nach Ablauf bestimmter Fristen (à Hinweise zur Benutzung), d.h. zunächst die Sterbezweitbücher. Für die seitdem archivierten Personenstandsregister mit der Laufzeit ab 1. Juli 1938 wurden neue Bestände gebildet. (Für das Jahr 1938 gibt es folglich jeweils zwei Bände.) Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass Haupt- und Nebenregister bzw. Erst- und Zweitbuch jeweils identisch sind. Deshalb müssen Hinweise auf Informationen jeweils anderer Register und Änderungen des Personenstands nachgetragen bzw. beurkundet werden. Dies geschieht durch die Beischreibung sogenannter Hinweismitteilungen und Randvermerke bzw. (ab 2009) Folgebeurkundungen, die Urkunden gleichkommen. Diese ”Beischreibung“ erfolgt im Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe seit 1999 durch eine digitale Erfassung der Hinweise und Randvermerke bzw. Folgebeurkundungen, die sich auf die Personenstandsregister aus der Zeit bis maximal 1938 beziehen. Diese Unterlagen bilden eigene Bestände.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.5. Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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