Heinrich Martrer von Altheim [wohl Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt erlaubt, dessen Leibeigene Elisabeth Büchler von Baustetten ("Bustetten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] zu heiraten. Er verpflichtet sich daher, ihm seine Leibeigene und deren Kinder weder zu entfremden noch sie gegen ihren Willen an andere Orte oder unter andere Herrschaften zu entführen. Hält er sich nicht an diese Verpflichtung, dann hat er eine Strafe von 40 Pfund Heller zu bezahlen. Dafür stellt er dem Stadtschreiber Bürgen. Stirbt seine Ehefrau vor Heinrich Martrer und sind der Ehe keine Kinder entsprungen, dann fällt die Hälfte ihres gemeinsamen Besitzes an Heinrich Neithardt. Sind aus der Ehe aber Kinder hervorgegangen, dann soll sich dieser mit einem Hauptrecht begnügen.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 0938
- Alt-/Vorsignatur
-
351 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Heinrich Martrer von Altheim
Siegler: Peter Ungelter und Rudolf Kröwel
Bürgen/Zeugen: Bürgen: Der Vater des Ausstellers Johann Martrer von Altheim, Ulrich ("V/o/cz") Schilher von Altheim, die Gebrüder Heinrich und Johann Maier von Hüttisheim ("Hittishain") [Alb-Donau-Kreis], Heinrich Hartmann von Ammerstetten ("Amerstetten") [Gde. Schnürpflingen/Alb-Donau-Kreis] und Albrecht Steiger von Altheim
Zeugen: Die Ulmer Richter und Bürger Peter Ungelter und Rudolf Kröwel
Kanzleivermerke: K 2 lad 32 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist dez nehsten sampstags vor sant Elsbeten tag, 1402.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1402 November 18.
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Anna Jörg von Altheim [Alb/Alb-Donau-Kreis] und ihr Sohn Leonhard, Leibeigene von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, verkaufen mit Zustimmung des Altbürgermeisters Eitel ("Ytal") Löw und des Herrschaftspflegers Konrad Ott an die Frühmesse und Prädikatur in Altheim bzw. den Kaplan und Prediger dort ein Tagwerk Wiese in Altheim im Hirschental zwischen Wiesen des Christian Kräftlin und des Ulrich ("V/o/tz") Mayer. Davon sind jährlich 1 Schilling Heller an die Pfarrkirche St. Barbara in Holzkirch [Alb-Donau-Kreis] und der übliche Zehnt zu entrichten. Dafür hat ihnen der Ulmer Bürger Johann Neithardt der Ältere als Patronatsherr der Frühmesse und der Prädikatur 12,75 rheinische Gulden bezahlt.
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![Der Konstanzer Domherr und Pfarrer zu Ulm Heinrich Neithardt stiftet in seiner Pfarrkirche in Altheim ("Althain") [Alb/Alb-Donau-Kreis] eine Frühmesse und ein Predigtamt. Die Stiftung erfolgt mit Bewilligung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als den Patronatsherren der Pfarrkirche. Zur Ausstattung übergibt er Besitzungen und Einkünfte in Bernstadt ("Berunstat") [Alb-Donau-Kreis], Börslingen ("Berszlingen") [Alb-Donau-Kreis], Neenstetten ("Nensteten") [Alb-Donau-Kreis], Walkstetten ("Walstetten") [abgegangen bei Bernstadt/Alb-Donau-Kreis] und Altheim. Diese Güter und Einkünfte sollen auf ewige Zeiten bei der Messe verbleiben und dem Kaplan oder Prediger zum Unterhalt dienen. Der Kaplan und Prediger soll außerdem jedes Jahr einen Jahrtag für die Eltern, Geschwister und Vorfahren des Stifters und nach dessen Tod auch für ihn feierlich begehen. Bei Säumnis soll der Amtmann zu Altheim von den Einkünften des Kaplans in dem betreffenden Jahr 4 Pfund Heller einziehen. Davon gehen je 1 Pfund Heller an die Pfarrer zu Altheim, Weidenstetten [Alb-Donau-Kreis] und Holzkirch [Alb-Donau-Kreis]. Das vierte Pfund kann der Amtmann für sich behalten. Das Patronatsrecht für die Frühmesse und das Predigtamt behält sich der Stifter auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod fällt es an die Familie Neithardt und bei deren Aussterben an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Die Stiftung unterstellt Heinrich Neithardt dem Schirm der Stadt Ulm. Er bittet den Augsburger Bischof Peter [von Schaumberg] oder dessen Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten um die Bestätigung der Stiftung.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/395f4fd6-75d4-4fbb-9cf3-f2a4a4547c53/full/!306,450/0/default.jpg)
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