Urkunden
König Wenzel gebietet der Stadt Nürnberg den dortigen "Cartusern" 100 fl. von der ihm schuldigen Reichssteuer zu übergeben.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 38
- Alt-/Vorsignatur
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83/1 Nr. 38; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 3107
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: mit rückw. aufgedr. Sg. unter Pap.
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Prag
Vermerke: KV: "Ad mandatum domini regis Martinus scolasticus".
Originaldatierung: Geben zu Prage 1383 an sand Ambrosy tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1383
Monat: 4
Tag: 4
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Martin, Scholastiker
Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
Nürnberg, Kartäuser
Nürnberg, Reichssteuer
- Laufzeit
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1383 April 4
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1383 April 4
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Brief König Wenzels, worin er dem Nürnberger Burggrafen Fridrich, Hauptmann, und den "Sechsen", die mit ihm über die Einigung des Landfriedens gesetzt sind, sowie den Bürgern der Stadt Nürnberg gebietet, die eben gewonnene Veste Reicheneck sofort bis auf den Grund niederzubrechen und über die darin ergriffenen schädlichen Leute ohne Aufschub zu richten. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Freien, Herren, Dienstleuten, Rittern, Knechten und den Gemeinschaften der Städte Märkte und Dörfer, dass sie solche Münze, welche die Münzmeister jener Fürsten und Herren, so den jüngsten Münzbrief (KA/B Nr. 19, d.d. 14. September 1390) nicht besiegelt, schlagen, und die das rechte Korn und Auszahl nicht hätte, nicht annehmen, sondern zerschneiden sollen. - Siegler: der Aussteller.
