Urkunden
König Wenzel gebietet der Stadt Nürnberg, dem Johansen Landgrafen zu Luthemberg 1300 fl. Reichssteuer auszuhändigen. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 58
- Alt-/Vorsignatur
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83/1; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 3243
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Majestätssiegel (mit Rücksg.)
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Prag
Vermerke: KV: Ad mandatum domini regis Nicolaus de Gewicz.
Originaldatierung: Geben zu Prage 1400 des montags noch dem suntag in der Vasten als man singet Letare.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1400
Monat: 3
Tag: 29
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Gewicz, Nicolaus de
Leuchtenberg, Johann Landgraf von
Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
Nürnberg, Reichssteuer
- Laufzeit
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1400 März 29
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1400 März 29
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Brief König Wenzels, worin er dem Nürnberger Burggrafen Fridrich, Hauptmann, und den "Sechsen", die mit ihm über die Einigung des Landfriedens gesetzt sind, sowie den Bürgern der Stadt Nürnberg gebietet, die eben gewonnene Veste Reicheneck sofort bis auf den Grund niederzubrechen und über die darin ergriffenen schädlichen Leute ohne Aufschub zu richten. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel gebietet allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Freien, Herren, Dienstleuten, Rittern, Knechten und den Gemeinschaften der Städte Märkte und Dörfer, dass sie solche Münze, welche die Münzmeister jener Fürsten und Herren, so den jüngsten Münzbrief (KA/B Nr. 19, d.d. 14. September 1390) nicht besiegelt, schlagen, und die das rechte Korn und Auszahl nicht hätte, nicht annehmen, sondern zerschneiden sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel gebietet, dass fürderhin niemand in deutschen Landen eine Münze haben solle, weder Wirzburger noch Regensburger noch Erlanger noch diesem gleiche, es gehen denn derselben an der "aufzal" 25 Pfennige auf 1 Nürnberger Lot und sie bestehe an dem "Korn" halb sein lötiges Silber und halb Zusatz an einer Mark Nürnbergisch; und zugleich festsetzt, das jeder Münzherr ein sichtbares Zeichen auf seine Münze schlage, und dass niemand die Münze "erseygern" und dass endlich die halben "grossen", die man bisher geschlagen, künftig nicht mehr geschlagen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.