Urkunden
König Wenzel befiehlt der Stadt Nürnberg seinem Diener Wilhelm Vrawnberger 700 fl. Reichssteuer auszuhändigen.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 36
- Alt-/Vorsignatur
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83/1 Nr. 36; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 3110
- Material
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Pap.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: mit Verschlußsiegel.
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Graz
Vermerke: KV: Per dominum Cussinkonen Martinus scolasticus.
Originaldatierung: Geben zu Grecz des dinstags noch sand Pauls tag unser reiche des Behemischen in dem XXI. und des Romischen in den VIII. Jaren.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1384
Monat: 1
Tag: 26
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Cussinkonen, Martinus
Frauenberger (Frawenberger, Frawnberger, Vrawnberger) Wilhelm
Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Graz (Österreich), Ausstellungsort
- Laufzeit
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1384 Januar 26
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1384 Januar 26
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König Wenzel tut dem Rate, den Bürgern und der Gemeinde der Stadt Nuremberg kund, dass er das Kloster zu St. Klaren ebendort mit allen seinen Leuten Gütern und Hintersassen in seinen besonderen Schutz genommen habe, und befiehlt darum, dass sie genanntes Kloster mit allem Zubehör vor aller Gewalt und Recht schützen und schirmen sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.