Urkunden
König Wenzel bestätigt und erneuert der Stadt Nueremberg alle ihr von ihm sowie von seinen Vorgängern im Reiche und auch von anderen Fürsten, Herren und Städten verliehenen Freiheiten, Rechte und Gnaden.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 221/1
- Alt-/Vorsignatur
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KA/B Nr. 43
Zusatzklassifikation: Privilegienbestätigung
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im A. Schwb. f. CVIr und N. Schwb. I. f. 159 und 160a.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Prag
Originaldatierung: Geben zu Prag 1396 des nehsten montags nach (oder "vor"?) sant Andrestag
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1396
Monat: 12
Tag: 4
Äußere Beschreibung: Ausf.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Privilegienbestätigung
Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
- Laufzeit
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1396 Dezember 4
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1396 Dezember 4
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König Wenzel bekräftigt und erneuert der Stadt Nürnberg insbesondere alle ihr von den römischen Königen und Kaisern und auch von andern Fürsten und Herren verliehenen Freiheiten, Rechte und Gnaden über die Straßen, Zölle und "andere sachen von steten", ausgenommen jedoch Bündnisse, die sie mit den Städten geschlossen hätten oder noch schließen würden und die wider ihn und das Reich wären. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel setzt fest, dass erstlich Bürgermeister, Rat und Bürger gemeiniglich der Stadt Nueremberg Macht haben, nach eigenen Gutdünken Juden und Jüdinen bei sich aufzunehmen und sie von des Reichs wegen zu handhaben und zu schützen, dass sie aber, was sie von diesen Juden genießen, zur Hälfte der königlichen Kammer ausantworten sollen; dass ferner jeder der besagten Juden, der zu seinen Jahren gekommen wäre, alle Jahre einen Gulden in die königliche Kammer bezahlen solle; dass dagegen die Stadt Nürnberg der 400 Gulden, die sie bisher von der Juden wegen zu geben pflichtig gewesen, los und ledig sein solle; dass der König, was die Juden an Erbe oder Eigen in der Stadt hätten oder gewinnen würden, und auch den Nutzen, den er von ihnen habe, fürderhin niemand verschreiben oder vergeben wolle; dass, wenn von den Juden immer ein Anfall bestehe, die Hälfte dem Könige und die Hälfte der Stadt zukommen solle; dass endlich die Übergriffe, die in den jüngsten Kriegen zwischen Fürsten, Herren und Städten beiderseits geschehen, vor kein Hofgericht, Landgericht oder anderes Gericht gebracht werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.
