Urkunden
König Wenzel erlaubt dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg, dass sie oder ihre Söldner und Diener Räuber und schädliche Leute angreifen, einfangen und in die Stadt führen und dort nach Recht mit ihnen verfahren mögen. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 187
- Alt-/Vorsignatur
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KA/B Nr. 14; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2004
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im A. Schwb. f. XCVI{r} und im N. Schwb. I. f 137{r}.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Elbogen
Originaldatierung: Geben zum Elbogen 1382 an der nechsten mitwochen nach sant Gallen tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1382
Monat: 10
Tag: 22
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg. mit Siegel (mit Rücksg.)
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Ellbogen, Ausstellungsort
Nürnberg, Blutbann
Nürnberg, Schädliche Leute, Verfolgung und Richtung
- Laufzeit
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1382 Oktober 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1382 Oktober 22
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König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel bekräftigt und erneuert der Stadt Nürnberg insbesondere alle ihr von den römischen Königen und Kaisern und auch von andern Fürsten und Herren verliehenen Freiheiten, Rechte und Gnaden über die Straßen, Zölle und "andere sachen von steten", ausgenommen jedoch Bündnisse, die sie mit den Städten geschlossen hätten oder noch schließen würden und die wider ihn und das Reich wären. - Siegler: der Aussteller.
