Akten
Zolltarif und Zollstätten des fränkischen Landfriedens, durch König Wenzel gegeben
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten 117
- Former reference number
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Schwarz H Nr. 8
- Language of the material
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ger
- Further information
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Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten >> 7-farbiges Alphabet, Akten >> XIV. Zollwesen
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten
- Indexentry person
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Wenzel, König
- Date of creation
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1389
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:50 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1389
Other Objects (12)

Brief König Wenzels, worin er dem Nürnberger Burggrafen Fridrich, Hauptmann, und den "Sechsen", die mit ihm über die Einigung des Landfriedens gesetzt sind, sowie den Bürgern der Stadt Nürnberg gebietet, die eben gewonnene Veste Reicheneck sofort bis auf den Grund niederzubrechen und über die darin ergriffenen schädlichen Leute ohne Aufschub zu richten. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Freien, Herren, Dienstleuten, Rittern, Knechten und den Gemeinschaften der Städte Märkte und Dörfer, dass sie solche Münze, welche die Münzmeister jener Fürsten und Herren, so den jüngsten Münzbrief (KA/B Nr. 19, d.d. 14. September 1390) nicht besiegelt, schlagen, und die das rechte Korn und Auszahl nicht hätte, nicht annehmen, sondern zerschneiden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gibt den Schöffen und dem Rat zu Nürnberg ("Nuremberg") volle Gewalt, dass sie auf alle ihre Bürger und Bürgerinnen und auf all deren Habe und Dinge, die sie in der Stadt feil haben kaufen oder verkaufen, Ungelt aufsetzen und nehmen mögen, mit der Auflage jedoch, dass sie dasselbe in gemeinen Nutz und Frommen der Stadt wenden und kehren sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel spricht aus, dass, was "trostung" die Bürger von Nürnberg den Juden und Jüdinnen bei ihnen versprechen oder verschreiben, diesen unverkümmert und ungehindert verbleiben solle, wogegen die von Nürnberg allen Nutzen, dessen sie von den Juden genießen, zur Hälfte an die königliche Kammer geben, und außerdem die Juden selbst alle Jahre je einen Gulden für den einzelnen ebendorthin entrichten sollen. - Siegler: der Aussteller.
