Akten
Zolltarif und Zollstätten des fränkischen Landfriedens, durch König Wenzel gegeben
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten 117
- Alt-/Vorsignatur
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Schwarz H Nr. 8
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Medium: A = Analoges Archivalie
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten >> 7-farbiges Alphabet, Akten >> XIV. Zollwesen
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet und 35 neue Laden, Akten
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
- Laufzeit
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1389
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amtsbücher / Akten
Entstanden
- 1389
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Brief König Wenzels, worin er dem Nürnberger Burggrafen Fridrich, Hauptmann, und den "Sechsen", die mit ihm über die Einigung des Landfriedens gesetzt sind, sowie den Bürgern der Stadt Nürnberg gebietet, die eben gewonnene Veste Reicheneck sofort bis auf den Grund niederzubrechen und über die darin ergriffenen schädlichen Leute ohne Aufschub zu richten. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel begnadet die Stadt Nürenberg, dass weder er noch seine Nachfolger im Reiche die alljährlich am Martinitage fällige Stadtsteuer im Betrage von 2000 Gulden fürderhin an irgend jemand verweisen oder verschreiben, sondern sie bei der königlichen Kammer behalten wollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel bestätigt den Kaufakt, in welchem der Burggraf Friderich zu Nürnberg dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt die Schnitterdienste, die Hofstattpfennige sowie die Schmiedeschillinge aus der dortigen St. Lorenzenpfarre verkauft hat, und verleiht die genannten Rechte der Stadt zu rechtem Reichslehen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel nimmt die Juden und Jüdinnen in der Stadt Nürnberg für die nächsten 19 Jahre in seinen und des Reiches Schutz und übergibt sie für den genannten Zeitraum mit allen Zinsen, Gülten und Nutzungen gegen eine jährliche Abgabe von 400 Gulden Nürnberger Stadtwährung den Bürgermeistern, dem Schultheißen und den Bürgern Nürnbergs insgesamt. - Siegler: der Aussteller.
