Urkunden
König Wenzel spricht aus, dass, was "trostung" die Bürger von Nürnberg den Juden und Jüdinnen bei ihnen versprechen oder verschreiben, diesen unverkümmert und ungehindert verbleiben solle, wogegen die von Nürnberg allen Nutzen, dessen sie von den Juden genießen, zur Hälfte an die königliche Kammer geben, und außerdem die Juden selbst alle Jahre je einen Gulden für den einzelnen ebendorthin entrichten sollen. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 197
- Alt-/Vorsignatur
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KA/B Nr. 22; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2325
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im A. Schwb. f. XCIX{a} und N. Schwb. I. f. 147{a}.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Bettlern
Originaldatierung: Geben zun Betlern 1391 an sant Anthonien-tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1391
Monat: 1
Tag: 17
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg. mit Siegel (mit Rücksg., besch.).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Bettlern (Böhmen, tsch. Zebrák, Tschechien), Urkundenausstellungsort
Nürnberg, Juden
- Laufzeit
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1391 Januar 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1391 Januar 17
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König Wenzel setzt fest, dass erstlich Bürgermeister, Rat und Bürger gemeiniglich der Stadt Nueremberg Macht haben, nach eigenen Gutdünken Juden und Jüdinen bei sich aufzunehmen und sie von des Reichs wegen zu handhaben und zu schützen, dass sie aber, was sie von diesen Juden genießen, zur Hälfte der königlichen Kammer ausantworten sollen; dass ferner jeder der besagten Juden, der zu seinen Jahren gekommen wäre, alle Jahre einen Gulden in die königliche Kammer bezahlen solle; dass dagegen die Stadt Nürnberg der 400 Gulden, die sie bisher von der Juden wegen zu geben pflichtig gewesen, los und ledig sein solle; dass der König, was die Juden an Erbe oder Eigen in der Stadt hätten oder gewinnen würden, und auch den Nutzen, den er von ihnen habe, fürderhin niemand verschreiben oder vergeben wolle; dass, wenn von den Juden immer ein Anfall bestehe, die Hälfte dem Könige und die Hälfte der Stadt zukommen solle; dass endlich die Übergriffe, die in den jüngsten Kriegen zwischen Fürsten, Herren und Städten beiderseits geschehen, vor kein Hofgericht, Landgericht oder anderes Gericht gebracht werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel nimmt die Juden und Jüdinnen in der Stadt Nürnberg für die nächsten 19 Jahre in seinen und des Reiches Schutz und übergibt sie für den genannten Zeitraum mit allen Zinsen, Gülten und Nutzungen gegen eine jährliche Abgabe von 400 Gulden Nürnberger Stadtwährung den Bürgermeistern, dem Schultheißen und den Bürgern Nürnbergs insgesamt. - Siegler: der Aussteller.
