Urkunden
Hanne von Wälden hinter Aichelberg [Eckwälden], gef., weil er wider ein Verbot des Forstmeisters auf die Jagd gegangen war und mit der Armbrust einen Hasen geschossen hatte, unter der Bedingung freigelassen, dass er sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt und außerdem 50 fl verbürgt, gelobt, dies zu halten, und schwört U. Er benennt ferner 7 Bürgen, die für den Fall, dass er sich auf Anforderung nicht stellen würde, mit gen. 50 fl für ihn haften unter Einsatz ihres liegenden und fahrenden Vermögens. Bürgen: Paul Schmid von Boll, Paul Schmid von Heiningen, Gebrüder, Hans Schmid von Wälden, Bartholome Löffel von Heiningen, Zeyr Schiepp von Boll, Stefan Schmid von Boll und Hans Schrocken von Kirchheim.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 3985
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Heinrich Ryß von Ryßenstain [Reußenstein]
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1487 Juni 27 (Mi nach Johannes und Paulus)