Bestand

Kirchengemeinde Sieker (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sieker (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 28 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1905 bis 1930.Damit deckt die Überlieferung zeitlich die kurze Existenz der Kirchengemeinde ab: Ursprünglich zur Kirchengemeinde Heepen gehörig, gab es in dem Gemeindebezirk, der sich über den Bielefelder Ortsteil Sieker erstreckte, bereits seit 1900 eine Hilfsgeistlichenstelle. Bald darauf waren auch die Bemühungen um einen Kirchbau erfolgreich und 1908 wurde die neuerrichtete Kirche in Sieker eingeweiht. Zwei Jahre später - 1910 - schließlich erlangte die Ev. Kirchengemeinde Sieker ihre Selbständigkeit, allerdings nur für zwei Jahrzehnte. Denn 1930 wurde sie in die Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld eingegliedert. Das Schriftgut dokumentiert diese zwei Jahrzehnte leider nur sehr lückenhaft. Überliefert sind v. a. Amtshandlungen, Kollektenbücher und Kirchensteuerhebelisten. Bei Recherchen sollten daher in jedem Fall die Archive der Kirchengemeinde Heepen (LkA EkvW Bestand 4.186) und der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.87) hinzugezogen werden. Allerdings weisen auch diese Bestände u.a. infolge der Bombenschäden des Zweiten Weltkrieges große Überlieferungslücken auf. Zeitlich überschneidet sich das Archiv der Kirchengemeinde Sieker außerdem mit den Akten der Ev. Lutherkirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.188). Die Lutherkirchengemeinde entstand 1952 bei der Aufteilung der Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld, als auch der Gemeindebezirk Sieker (wieder) ausgegliedert wurde.Da das Schriftgut keine Einbindung in einen Registraturplan aufwies, bot sich eine einheitliche Neuordnung an, wie sie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.190 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.190 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 173-176.Unsere Luthergemeinde. Festschrift zur Wiedereinweihung der Lutherkirche zu Bielefeld-Sieker 1984, hrsg. vom Presbyterium der Luther-Kirchengemeinde, Bielefeld 1984.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sieker (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 28 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1905 bis 1930.
Damit deckt die Überlieferung zeitlich die kurze Existenz der Kirchengemeinde ab: Ursprünglich zur Kirchengemeinde Heepen gehörig, gab es in dem Gemeindebezirk, der sich über den Bielefelder Ortsteil Sieker erstreckte, bereits seit 1900 eine Hilfsgeistlichenstelle. Bald darauf waren auch die Bemühungen um einen Kirchbau erfolgreich und 1908 wurde die neuerrichtete Kirche in Sieker eingeweiht. Zwei Jahre später - 1910 - schließlich erlangte die Ev. Kirchengemeinde Sieker ihre Selbständigkeit, allerdings nur für zwei Jahrzehnte. Denn 1930 wurde sie in die Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld eingegliedert.
Das Schriftgut dokumentiert diese zwei Jahrzehnte leider nur sehr lückenhaft. Überliefert sind v. a. Amtshandlungen, Kollektenbücher und Kirchensteuerhebelisten. Bei Recherchen sollten daher in jedem Fall die Archive der Kirchengemeinde Heepen (LkA EkvW Bestand 4.186) und der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.87) hinzugezogen werden. Allerdings weisen auch diese Bestände u.a. infolge der Bombenschäden des Zweiten Weltkrieges große Überlieferungslücken auf. Zeitlich überschneidet sich das Archiv der Kirchengemeinde Sieker außerdem mit den Akten der Ev. Lutherkirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.188). Die Lutherkirchengemeinde entstand 1952 bei der Aufteilung der Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld, als auch der Gemeindebezirk Sieker (wieder) ausgegliedert wurde.
Da das Schriftgut keine Einbindung in einen Registraturplan aufwies, bot sich eine einheitliche Neuordnung an, wie sie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.190 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.190 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 173-176.
Unsere Luthergemeinde. Festschrift zur Wiedereinweihung der Lutherkirche zu Bielefeld-Sieker 1984, hrsg. vom Presbyterium der Luther-Kirchengemeinde, Bielefeld 1984.

Bestandssignatur
4.190

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.01. Kirchenkreis Bielefeld

Bestandslaufzeit
1905 - 1930

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1905 - 1930

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