Bestand
Kirchengemeinde Steinhagen (Bestand)
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Steinhagen (Ev. Kirchenkreis Halle) wurde 1987 und 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 459 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1657 bis 2016.Die evangelische Kirchengemeinde Steinhagen hat ihre Wurzeln in vorreformatorischer Zeit. Die heutige Evangelische Kirche geht zurück auf eine kleine mittelalterlich Kapelle, Filialkirche zu Dornberg, die im Jahr 1334 vom Paderborner Bischof zur selbständigen Pfarrkirche erhoben wurde. Zur Unterhaltung des neuen Kirchensystems mit einem eigenen Geistlichen hatten Graf Bernhard von Ravensberg als Landesherr und die Fürstäbtissin zu Herford, der eine der Steinhagener Siedlungen zinspflichtig war, mit der Stiftung von Gütern und Einkünften beigetragen. Der Graf von Ravensberg (bzw. seit 1609 der preußische König als Landesherr) und die Fürstäbtissin behielten ein alternierendes Besetzungsrecht für die Steinhagener Pfarre, bis im Zuge der Säkularisation des Herforder Stiftes 1803 das Patronat auf den Landesherrn allein überging. Die schriftliche Überlieferung der Kirchengemeinde ist seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erhalten. Neben umfangreichen Vermögensakten sind einige Chroniken, aber auch Auseinandersetzungen um Kirchstuhlrechte bemerkenswert. Während die Presbyteriumsprotokolle erst seit 1835 vorliegen, gilt als frühester zentraler Nachweis über Gebäude, Vermögen und Organisation der Kirchengemeinde die Kirchenmatrikel aus dem Jahr 1733 (LkA EKvW 4.58 Nr. 116). Aus ihr ist zu entnehmen, dass als erster evangelischer Pfarrer Jodocus Vehmeyer (1548-1583) gewirkt hat.In den Jahren 2009-2011 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Ergänzend zum Gemeindearchiv ist der Nachlass von Pfarrer Otto Maschke (LkA EKvW 3.118) zu beachten.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten und die unter den Bauakten aufgeführten Karten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.58 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.58 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 368-377.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Steinhagen (Ev. Kirchenkreis Halle) wurde 1987 und 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 459 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1657 bis 2016.
Die evangelische Kirchengemeinde Steinhagen hat ihre Wurzeln in vorreformatorischer Zeit. Die heutige Evangelische Kirche geht zurück auf eine kleine mittelalterlich Kapelle, Filialkirche zu Dornberg, die im Jahr 1334 vom Paderborner Bischof zur selbständigen Pfarrkirche erhoben wurde. Zur Unterhaltung des neuen Kirchensystems mit einem eigenen Geistlichen hatten Graf Bernhard von Ravensberg als Landesherr und die Fürstäbtissin zu Herford, der eine der Steinhagener Siedlungen zinspflichtig war, mit der Stiftung von Gütern und Einkünften beigetragen. Der Graf von Ravensberg (bzw. seit 1609 der preußische König als Landesherr) und die Fürstäbtissin behielten ein alternierendes Besetzungsrecht für die Steinhagener Pfarre, bis im Zuge der Säkularisation des Herforder Stiftes 1803 das Patronat auf den Landesherrn allein überging. Die schriftliche Überlieferung der Kirchengemeinde ist seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erhalten. Neben umfangreichen Vermögensakten sind einige Chroniken, aber auch Auseinandersetzungen um Kirchstuhlrechte bemerkenswert. Während die Presbyteriumsprotokolle erst seit 1835 vorliegen, gilt als frühester zentraler Nachweis über Gebäude, Vermögen und Organisation der Kirchengemeinde die Kirchenmatrikel aus dem Jahr 1733 (LkA EKvW 4.58 Nr. 116). Aus ihr ist zu entnehmen, dass als erster evangelischer Pfarrer Jodocus Vehmeyer (1548-1583) gewirkt hat.
In den Jahren 2009-2011 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Ergänzend zum Gemeindearchiv ist der Nachlass von Pfarrer Otto Maschke (LkA EKvW 3.118) zu beachten.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten und die unter den Bauakten aufgeführten Karten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.58 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.58 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 368-377.
- Reference number of holding
-
4.58
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.08. Kirchenkreis Halle
- Date of creation of holding
-
1657-2016
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1657-2016