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Urgicht und Urteil

Regest: Maria Nestler, die am 15. Juni verhaftet wurde, hat auf gütliche und peinliche Befragung folgende Missetaten bekannt:
1) daß im Jahr (15)93 vor der in diesem Jahr entstandenen leidigen Brunst der Satan in Mannsgestalt zu ihr in ihr altes Haus gekommen sei. Damals habe sie seines teuflischen Mutwillens pflegen müssen. Er habe ihr Beistand in allem ihrem Tun versprochen.
2) Über 1/2 Jahr danach sei der Teufel, der sich Grässlin nannte, abermals in voriger Mannsgestalt in ihre Behausung gekommen, seines Willens zu pflegen. Sie habe versprechen müssen, Gott und seinen Geschöpfen abzusagen und künftig ihm und seiner verfluchten Gemeinschaft anzuhangen.
3) Sie habe mit dem Teufel auch so einen starken und festen Bund gemacht, daß selbiger auch schwer abzukimpfen (= ?) war.
4) Der Satan habe ihr ein Pulver gegeben. Sie habe jedoch nichts Besonderes damit ausgerichtet, wie sie auch hernach das Pulver dem Teufel wieder zugestellt habe.
5) Vor ungefähr 5/4 Jahren habe sie vom Satan hinter der Achalm ein Häfelein empfangen, worin eine schwarze Materia war, und damit einen Reif zugerichtet.
6) Wenn sie nachts mit dem Teufel ausfahren und den verfluchten Hexen-Konvent besuchen wollte, habe ihr der Satan einen Hasen fürgestellt, auf dem sie auf etliche weit und nah gelegene Heiden, Wälder und Täler gefahren sei und daselbst neben anderen ihren verfluchten Mutwillen mit Essen, Trinken, Tanzen und anderm geübt habe.
7) Beim Ausfahren habe ihr der Teufel jedesmal ein Büchslein gegeben, es im Fahren auszuwerfen und damit den Menschen, Vieh und Getreide auf dem Feld Schaden zu tun.
Der Rat hat ihr zu wohlverdienter Straf, andern aber zum abscheulichen (= abschreckenden) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, daß sie dem Nach- und Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden, zu dem Hochgericht geführt, mit dem Feuer vom Leben zum Tod hingerichtet und so ihr Leib zu Asche verbrannt worden soll. Alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Sie hat 3 Frauen (die Namen sind nicht mit Sicherheit zu lesen) angegeben, aber nachher widerrufen.

Reference number
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7745
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
Holding
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)

Date of creation
1603 August 19, Freitag

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1603 August 19, Freitag

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