Archivale
Urgicht und Urteil
Regest: Das arme Weib Margretha Rückin (Ruck), ihrem Vorgeben nach Hausfrau des Hans Sayer von Rautmersheim (?), Landfahrers, ist am jüngst vergangenen Fastenmarkt bei öffentlichem Diebstahl ergriffen und daher gefänglich angenommen worden. Sie hat auf gütliches und peinliches Befragen folgende Missetaten und vielfältige hin und her auf Wochenmärkten und sonst begangene Diebstähle bekannt.
1) Sie hat hier dem Schuhmacher Michel Pauer ein hohes Paar Mannsschuh auf freiem Markt gestohlen.
2).. (?) eine Axt gestohlen.
3) Am vergangenen Michaelis einem Schuhmacher zu Veringen ein Paar Schuh unehrlich weggetragen.
4) Am Herbstmarkt zu Pfullendorf i.J. (15)84 einem Gerber ein Stück Leder genommen.
5) Zu Oberndorf mit ihren Gespielen Schuh und Leder - sie weiss nicht, wieviel Paar es gewesen - gestohlen.
6) An Galli (15)84 zu Ebingen auf freiem Markt hat sie ein Paar Schuh und ein Stück Leder gestohlen.
7) Zu Münsingen auf dem Pfingstmarkt (15)85 zwei Paar Schuh und 1 Stück Leders, jedoch sind beide Stücke durch einen Wächter ihr wieder abgejagt worden.
8) Auf Lorentii(?) Markt zu Nürtingen (?) hat sie einem Schuhmacher ein Paar Schuh genommen, sei ihr wieder von dem Schuhmacher genommen und sie darüber abgeschlagen (= durch Schläge verjagt) worden.
9) Zu Tüwingen auf dem Mathismarkt (15)84 hat sie 2 Paar Schuh und 1 Stück Leder gestohlen.
10) Zu Horb auf dem Gallenmarkt (15)84 ein Paar Schuh entwendet.
11) Auf dem letzten Johannismarkt zu Rottweil 2 Paar Schuh und 1 Stück Leder weggetragen.
12) Zu Pforzheim auf dem Pfingstmarkt (15)84 ein Paar Schuh und 1 Stück Leder nach ihrer diebischen Unart genommen.
13) Zu Maurach auf dem Markt nach Bartholomei ferndigen (= vorigen) Jahrs hat sie 2 Paar Schuh und 2 Stück Leder gestohlen.
14) Zu Esslingen auf dem Pfingstmarkt (15)85 2 Paar Schuh und 1 Stück Leder gestohlen.
15) Zu Hechingen auf S. Michels Markt (15)84 hat sie 1 Paar Schuh und 1 Stück Leder entwendet.
16) Zu Engen auf dem Weihnachtsmarkt vor 1 Jahr 2 Paar Schuh und 2 Stück Leder genommen.
17) Zu Stuttgart jetzt vor 2 Jahren um Mittfasten hat sie 2 Paar Schuh gestohlen.
Diese Diebstähle (d.h. die Beute) haben sie und ihr Mann üppiglich vertan.
Der Rat der Reichsstadt Reutlingen hat mit Urteil zu Recht erkannt, dass sie, ihr zu wohlverdienter Straf und anderen zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel, dem Nachrichter übergeben, durch ihn 1/4 Stund in den Pranger gestellt, dann oberhalb ihres Leibs (= am Oberleib) entblösst, vom Pranger an durch die Stadt über die Brücke des Metmanns-Tors mit Ruten gehauen werden soll, worauf sie mit Auflegung ihrer rechten Hand auf ihre linke Brust einen Eid schwören soll, sich von Stund an aus dem Gebiet der Stadt und ihren Dörfern wegzubegeben, und darein zu ewigen Zeiten bei Leib- und Lebensstraf nicht mehr zu kommen. Alles nach Kaiser Karls V. und des Reichs Halsgerichtsordnung.
- Archivaliensignatur
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7526
- Umfang
-
4 S.
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
- Bestand
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
-
(15)86 März 9
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- (15)86 März 9