Urkunden
Anna, Tochter des Hans Precht von Beutting by Speir [Speyer], zu Göppingen gef., weil sie ihrem Dienstherrn, dem Wundarzt Meister Ulrich Seiff Geld gestohlen haben sollte, wird auf Fürbitten guter Herren und Freunde ohne nähere Untersuchung aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1408
- Further information
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Siegler: Der ehrbare Sixt Weselin, Stadtschreiber zu Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Context
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Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.31 Außeramtliche Orte
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Precht, Hans
Seiff, Ulrich
Weselin, Sixt; Stadtschreiber, Göppingen, 1500-
Speyer SP
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:52 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1533 Januar 21 (Di. n. Sebastian)
Other Objects (12)
![Otilia Musaltin, Ehefrau des Hans Stainlin, B. und ehemals geschworener Büttel und Stadtknecht von Göppingen, unter dessen Verwaltung einige Gefangene ausgebrochen waren, unter dem Verdacht gef., zu diesem Entweichen Rat und Hilfe geleistet zu haben, wird mangels an Beweisen auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0d4b93b3-63e7-419c-8b49-f6c7adb19f1f/full/!306,450/0/default.jpg)
Otilia Musaltin, Ehefrau des Hans Stainlin, B. und ehemals geschworener Büttel und Stadtknecht von Göppingen, unter dessen Verwaltung einige Gefangene ausgebrochen waren, unter dem Verdacht gef., zu diesem Entweichen Rat und Hilfe geleistet zu haben, wird mangels an Beweisen auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.
![Jörg Mayer von Pleyber [wo?], wegen in der Herberge zu Furndaw [Faurndau, Kr. Göppingen] begangener unziemlicher Handlungen und allerlei Unfugs zu Göppingen gef., wird ohne nähere Untersuchung gnadenhalber aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen, künftig zu meiden und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f8f273ec-3227-4716-b240-0c19828de2a5/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Mayer von Pleyber [wo?], wegen in der Herberge zu Furndaw [Faurndau, Kr. Göppingen] begangener unziemlicher Handlungen und allerlei Unfugs zu Göppingen gef., wird ohne nähere Untersuchung gnadenhalber aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen, künftig zu meiden und schwört U.
![Bastian Fritz von Überlingen, zu Göppingen gef., weil er in Übertretung einer dem Obervogt zu Tuttlingen geschworenen Urfehde abermals nach Württemberg gezogen war, wird auf seine Bitten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen, künftig zu meiden und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b311115b-76d0-4430-ae6b-71c34b207313/full/!306,450/0/default.jpg)
Bastian Fritz von Überlingen, zu Göppingen gef., weil er in Übertretung einer dem Obervogt zu Tuttlingen geschworenen Urfehde abermals nach Württemberg gezogen war, wird auf seine Bitten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen, künftig zu meiden und schwört U.
![Jacob Spätt von Augsburg, gef. zu Göppingen wegen zahlreicher Diebstähle, schwört Urfehde und verspricht, unverzüglich aus Württemberg über die Donau zu ziehen, nachdem er vor Gericht gestellt, vom Nachrichter eine viertel Stunde an den Pranger gestellt und mit Ruten bis zum Untertor geschlagen worden war.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2f8d497b-46d6-4a77-b601-f9633b3760a0/full/!306,450/0/default.jpg)
Jacob Spätt von Augsburg, gef. zu Göppingen wegen zahlreicher Diebstähle, schwört Urfehde und verspricht, unverzüglich aus Württemberg über die Donau zu ziehen, nachdem er vor Gericht gestellt, vom Nachrichter eine viertel Stunde an den Pranger gestellt und mit Ruten bis zum Untertor geschlagen worden war.
![Hans Schwäblin von Urbach [Ober-, Unterurbach, Kr. Waiblingen], wegen in Trunkenheit auf dem Jahrmarkt zu Göppingen geübter Gotteslästerung und Besitzes verdächtiger Waren daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9e2a56d1-2f3f-4a3a-9a92-c9d6c4059467/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schwäblin von Urbach [Ober-, Unterurbach, Kr. Waiblingen], wegen in Trunkenheit auf dem Jahrmarkt zu Göppingen geübter Gotteslästerung und Besitzes verdächtiger Waren daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.
![Thoman Heckhmar von Biengen [Bingen, Kr. Sigmaringen] und Barthlin Winnter von Teckingen hinter Nördlingen [Döckingen, Kr. Nördlingen], wegen Verdachts, einen Boten auf freier Straße angegriffen und geschlagen zu haben zu Göppingen gef., werden auf ihre eidlichen Unschuldsbeteuerungen hin aus dem Gefängnis entlassen und schwören U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f12fec5-c626-4e83-aa46-2ffb2a79457f/full/!306,450/0/default.jpg)
Thoman Heckhmar von Biengen [Bingen, Kr. Sigmaringen] und Barthlin Winnter von Teckingen hinter Nördlingen [Döckingen, Kr. Nördlingen], wegen Verdachts, einen Boten auf freier Straße angegriffen und geschlagen zu haben zu Göppingen gef., werden auf ihre eidlichen Unschuldsbeteuerungen hin aus dem Gefängnis entlassen und schwören U.
![Hans Türing, B. zu Göppingen, wegen fortgesetzter Verschwendung, üblen Haushaltens und grundloser Mißhandlung seines Eheweibs daselbst gef., wird auf Fürbitte seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, sich des Vollsaufens in jeder Weise zu enthalten und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/921eb253-ce50-4f1f-94f2-36c47a9ed1ff/full/!306,450/0/default.jpg)