Urkunden
Eustachius Hafelin von Kleineislingen [Kr. Göppingen], "umb ettliche Bezigs und Argwohns" einige Tage zu Göppingen gef., wird auf eifrige Bitten ohne nähere Untersuchung aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1319
- Further information
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Siegler: Georg Brothagen, Kastenschreiber zu Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Context
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Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.10 Eislingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Hafelin, Eustachius
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:48 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1568 Juli 14
Other Objects (12)
![Jörg Nufer von Uhingen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen wegen gebrochenen Gelübdes und Eides, erhält auf Fürbitte seiner Frau die Möglichkeit, sich vor Gericht stellen zu lassen oder Württemberg zu verlassen, entscheidet sich für letzteres, schwört Urfehde, verspricht, seine Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cda4637a-9365-41b8-9590-991eb2b1f95b/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Nufer von Uhingen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen wegen gebrochenen Gelübdes und Eides, erhält auf Fürbitte seiner Frau die Möglichkeit, sich vor Gericht stellen zu lassen oder Württemberg zu verlassen, entscheidet sich für letzteres, schwört Urfehde, verspricht, seine Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen
![Martin Kautter von Reichenbach [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen wegen zahlreicher Diebstähle, schwört Urfehde, nachdem er vor Gericht gebracht, vom Nachrichter eine viertel Stunde vor das Rathaus gestellt und hernach mit Ruten geschlagen worden war, verspricht, unverzüglich aus Württemberg über den Rhein zu ziehen und nicht mehr zurückzukehren](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/718e7967-2836-4960-bd55-b76131a3d607/full/!306,450/0/default.jpg)
Martin Kautter von Reichenbach [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen wegen zahlreicher Diebstähle, schwört Urfehde, nachdem er vor Gericht gebracht, vom Nachrichter eine viertel Stunde vor das Rathaus gestellt und hernach mit Ruten geschlagen worden war, verspricht, unverzüglich aus Württemberg über den Rhein zu ziehen und nicht mehr zurückzukehren
![Katharina Zieglerin, Ehefrau des Konrad Weickhen von Faurndau [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls (sie hatte ein Frauenhemd, einiges Garn und anderes entwendet) zu Göppingen gef., wird auf Fürbitten ihres Hauswirts und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig zu bessern und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4e27cd32-bb92-4c73-8071-e91a2b917a0b/full/!306,450/0/default.jpg)
Katharina Zieglerin, Ehefrau des Konrad Weickhen von Faurndau [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls (sie hatte ein Frauenhemd, einiges Garn und anderes entwendet) zu Göppingen gef., wird auf Fürbitten ihres Hauswirts und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig zu bessern und schwört U.
![Hans Türing, B. zu Göppingen, wegen fortgesetzter Verschwendung, üblen Haushaltens und grundloser Mißhandlung seines Eheweibs daselbst gef., wird auf Fürbitte seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, sich des Vollsaufens in jeder Weise zu enthalten und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/921eb253-ce50-4f1f-94f2-36c47a9ed1ff/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Türing, B. zu Göppingen, wegen fortgesetzter Verschwendung, üblen Haushaltens und grundloser Mißhandlung seines Eheweibs daselbst gef., wird auf Fürbitte seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, sich des Vollsaufens in jeder Weise zu enthalten und schwört U.
![Hans Schwäblin von Urbach [Ober-, Unterurbach, Kr. Waiblingen], wegen in Trunkenheit auf dem Jahrmarkt zu Göppingen geübter Gotteslästerung und Besitzes verdächtiger Waren daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9e2a56d1-2f3f-4a3a-9a92-c9d6c4059467/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schwäblin von Urbach [Ober-, Unterurbach, Kr. Waiblingen], wegen in Trunkenheit auf dem Jahrmarkt zu Göppingen geübter Gotteslästerung und Besitzes verdächtiger Waren daselbst gef., wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.
![Lenhart Schwinck zu Hohenstaufen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er bettelnd herumgezogen war, das erbettelte Geld verschwendet und böse Worte gebraucht hatte, verspricht, nicht mehr zu betteln, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden, keine Wehr zu tragen, sich wohlzuverhalten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1a209216-10b4-4345-974c-ec895ec13ba9/full/!306,450/0/default.jpg)