Urkunden
Anna Reylin von Augsburg, Ehefrau des Hans Kurtzen von Göppingen, wegen böser Mißhandlungen und üblen Haltens zu Göppingen gef., wird auf Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg zu meiden und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1402
- Further information
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Siegler: Die Ehrsamen und weisen Schwicker Schwicker, Bm. und des Gerichts, Meister Hans Wagner, B. zu Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Context
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Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.31 Außeramtliche Orte
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Kurtzen, Hans
Reylin, Anna
Schwicker, Schwicker
Wagner, Hans
- Indexentry place
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Augsburg A
- Date of creation
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1531 Januar 13
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:49 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1531 Januar 13
Other Objects (12)
Hans Wagner zu Pleidelsheim wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 6 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.
Hans Wagner, seßhaft zu Plattenhardt, zu Stuttgart gef., weil er fremde Kriegsdienste angenommen hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., weiterer Strafe gewärtig zu sein, Leib und Gut dem Hz. nicht zu entziehen, sich auch sonst wohl zu verhalten, Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.
Hans Wagner zu Pleidelsheim, gef. zu Marbach, weil er der Aufforderung seines Amtmanns, des Schultheißen zu Pleidelsheim, sich bei Gelübde einer erwiesenen Schuld wegen dem Vogt zu Marbach zu stellen, nicht nachgekommen ist, auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und verspricht, künftig seinen Ober- und Unteramtleuten gehorsam zu sein.
Hans Wagner von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er am St. Jakobstag desselben Jahres, als er mit anderen nach Cannstatt und Waiblingen dem Herzog zuziehen sollte, erklärt hatte, man wolle eine Schmach an sie legen und sie verführen, und man solle ihnen Leute nachschicken, damit sich ein Aufruhr erhebe, und weil er nicht nur auf dem Wege nach Obertürkheim, sondern auch sonst Aufstand unterstützt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, künftig alle gegen den Herzog gerichteten Handlungen zu unterlassen, zur Buße 130 fl an den Herzog zu zahlen - 20 fl am Nikolaustag desselben Jahres, den Rest in 10-fl-Raten an den darauffolgenden Nikolaustagen -, sich selbst und sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, die ihm nachgewiesen werden sollten, anzunehmen.