Archivale
Kläger: Barthold Beckmann, Kaufmann in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagter Emanuel Texeira, jüdischer Kaufmann in Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati sine clausula; Festlegung der Währung (1104 Pfund flämisch oder Mark lübisch) einer gerichtlich bestätigten Schuldforderung des Klägers an den Nebenbeklagten
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Rolemann. Beklagter: Dr. Georg Goll (1660), Dr. Johann Georg von Gülchen (1661). Nebenbeklagter: Dr. Johann Leonhard Schommartz.- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1660-1662.- Darin: Akten des Prozesses zwischen dem Kläger und dem Nebenbeklagten vor dem Obergericht 1655-1662 (Acta priora), darin: Verkauf von 100 Kisten Indigo durch den Nebenbeklagten 1655 an die Hamburger Kaufleute Rudolf Berenberg, Johann Schanternel und David Vermeulen Erben; Laudum (Schiedsspruch) und gerichtliche Vollstreckung des Schiedsspruches von 1654 in einer Streitsache zwischen Jakob Hambrock und Wolderich Schmiter wegen des Verkaufs einer Partie Eisen; Obligation von 1654 und Wechselbrief von 1655; Vergleich von 1656 der Witwe des David Vermeulen mit ihren Gläubigern; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Leipzig von 1660; Auslegung des Artikles 5, Tit. 10, Pars 2 des Stadtrechts: "Von Mascopey" (Handlungsgesellschaft).
- Reference number
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                211-2_B 28
 
- Former reference number
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                B 2170
 
- Further information
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                Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11043 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
 
- Context
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                Reichskammergericht >> B
 
- Holding
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                211-2 Reichskammergericht
 
- Date of creation
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                1654-1662
 
- Other object pages
 
- Last update
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                        07.03.2025, 11:57 AM CET
 
Data provider
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
 
Time of origin
- 1654-1662
 
Other Objects (12)
            Kläger: Ulrich Bader (der Jüngere), Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Wilhelm (Kilian) Bene (Bein, Behn), Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Bezahlung von Juwelen, die der Beklagten dem Kläger in Kommission gegeben hatte, die dem Kläger aber angeblich ohne eigenes Verschulden gestohlen worden waren
            Kläger: Hinrich Busch, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Erben des Dietrich von der Kreutz, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Schuldforderung der Beklagten in Höhe von 10 509 Mark lübisch aus dem Verkauf von Waren an Otto Brockes, Kompagnon des Klägers
            Kläger: Hinrich Stockmann, Kaufmann in Hamburg (Kläger vor dem Obergericht).- Beklagter: Johann Heinrich Wiebbeking, Reeder in Hamburg (Beklagter vor dem Obergericht) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Arrest und Verpfändung eines Schiffes in einem Streit unter den Gläubigern des Johann von Collen, Schiffer aus Hamburg, um die Priorität einer Forderung des Klägers über 4700 Mark lübisch
            Kläger: Andreas Berndes, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Georg von Eitzen (Eytzen), Ratsherr zu Uelzen, nach dessen Tod Christoph von Eitzen, Ratsherr zu Stadt (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis primae; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Prozess um gegenseitige Forderungen über 1.000 Mark lübisch durch den Beklagten und 746 Mark lübisch durch den Kläger
            Kläger: Conrad Eggers, Kaufmann und Bürger zu Hamburg.- Beklagter: Joachim Gripp(e), Bürger zu Hamburg und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis; Justizverweigerung und Herausgabe des Nachlasses des Lütge Eggers, Vater des Klägers, durch den Beklagten, Stiefvater des Klägers, gemäß einem abgeschlossenen Vertrag über die Abfindung des Klägers vom elterlichen Nachlasse, insbesondere Bezahlung einer liquidierten Schuld von 884 Mark lübisch und einer illiquidierten Schuld von 2000 Mark lübisch durch den Beklagten
            Kläger: Caspar Rentzel, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Engel von Guthen (Göten), Kaufmann in Hamburg (Nebenbeklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; subsidiale Tätigkeit des Rats der Stadt Hamburg und Zitation vor ein Gericht in Leipzig in einem Streit um einen Handel mit Tuchen und spanischem Wein