Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]

Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90089634
VD 18
VD18 90089634
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Beteiligte Personen und Organisationen
Fürstentum Ansbach
Erschienen
[S.l.] , 1726 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:06 MEZ

Objekttyp

  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Beteiligte

  • Fürstentum Ansbach

Entstanden

  • [S.l.] , 1726 -

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