Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]

Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10941460
Extent
[1] Bl.
Language
Deutsch
Notes
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10941460

Contributor
Fürstentum Ansbach
Published
[S.l.] , 1730 -

Last update
26.05.2025, 3:51 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Associated

  • Fürstentum Ansbach

Time of origin

  • [S.l.] , 1730 -

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