Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10941460
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10941460
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Fürstentum Ansbach
- Erschienen
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[S.l.] , 1730 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:51 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
Entstanden
- [S.l.] , 1730 -