Amstdruckschrift | Verordnung
Hoch-Fürstl. Brandenburg-Onolzbachische Kriegs-Articul
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 18#Beibd.5
- VD18
-
VD18 14722178
- Maße
-
2°
- Umfang
-
23 Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 20. Febr. 1731."
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1731]
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Fürstentum Ansbach
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730271-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amstdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1731]
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Nachdeme Se. Hoch-Fürstl. Durchl., Unser gnädigster Herr Marggraf, mediante Decreto, vom vorgestrigen dato, zu Dero Hoch-Fürstl. Cammer gnädigst verordnen lassen, daß, wann hinkünfftig in diesen Hoch-Fürstl. Landen einige geringe- als Thorwarths- und andere dergleichen Dienste vaciren ... damit solcherley Dienste von hieraus durch alte Soldaten wiederum besetzt werden mögen, einberichtet ... werden solle : Onolzbach, den 6. Decembris, 1730.
![Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/91dda2fa-b649-417d-91cc-2bdad07918f4/full/!306,450/0/default.jpg)
Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]
![Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7ee60829-f529-468c-9edc-3d49afe1c038/full/!306,450/0/default.jpg)
Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/35b2bc7a-9e0f-4f95-90b2-3bf39b9a00a3/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dd60ee-6a4d-47b3-8e39-841c32e9f4f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]

An sämtliche Aemtere dieser Hoch-Fürstl. Landen, ergehet hiermit der Befehl, denen dißseitigen Unterthanen die Auflage zu thun, daß sie ihren dißjährig-erlangenden Gersten-Vorrath, allervörderist der hiesigen ... Prau-Verwalthung zu Kauff anbiethen : Signatum unter hievor-gedruckt, Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel. Onolzbach, den 17. August. Anno 1725.
![Nachdeme bey Hoch-Fürstl. Cammer man vernehmen muß, was massen ... mit Güthern handlende Juden, von denen disseitigen ... Unterthanen, ein- und andere dem Handlohn unterwürffige Feld-Stücke, nicht nur zu unterschiedlichen mahlen er- und verhandeln, sondern auch, wann sie solche, an jemanden verkäufflich überlassen haben, ... an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer hingegen man, diesem vorsetzlichen zu sonderbarer Verkürzung des Herrschafftl. Handlohns Interesse gereichenden Beginnen, keineswegs nachzusehen, gemeinet ist ... : [Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel; Onolzbach den 11. Decembr. 1722.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/49035fff-741f-41d0-b453-017af5adf7ef/full/!306,450/0/default.jpg)