Urkunden
Konrad Schwarz, Bürger zu Konstanz, bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Ulrich in das Kloster aufgenommen haben. Er wird zunächst ein Probejahr in Laienkleidung absolvieren. Erscheint er dann dem Kloster nicht annehmbar, kann es ihn wieder heimschicken. Der Vater wird sich deswegen am Kloster nicht rächen. Dasselbe gilt nach dem zweiten Probejahr im Ordensgewand. Bleibt er danach im Kloster, unterliegt er den Statuten und der Strafgewalt des Ordens. Etwaige Maßnahmen gegen den Sohn betrachtet der Aussteller als nicht gegen sich gerichtet. Nach beiden Probejahren ist der Sohn berechtigt, das Kloster zu verlassen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 348
- Alt-/Vorsignatur
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A 2.1.296
- Maße
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15,8 x 31,8 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Konrad Schwarz, Bürger zu Konstanz
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, Ulrich Schwarz, Bürger von Konstanz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 abg.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Schwarz, Konrad
Schwarz, Ulrich
Schwarz, Ulrich, Novize
Weingarten, Erhard Fridang; Abt
Konstanz KN; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Novizen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1451 März 13 (uff samstag vor Invocavit in der hailigen vasten)