Urkunden
Georg Staufer von Blosenstaufen, Obervogt, und Thomas Hägen, Keller zu Göppingen, beurkunden einen Vergleich zwischen Abt Leonhard und dem Konvent zu Adelberg und dem Schultheißen, den Hainburgen und Gericht zu Faurndau wegen des Schadens, den etliche Einwohner daselbst während des bäurischen Aufruhrs durch Plündern, Eröffnen und Verwüsten des Kl. Adelberg angerichtet haben. Die Gemeinde bezahlt hierfür an das Kl. 60 fl.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 469 I U 612
- Kontext
-
Adelberg Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 469 I Adelberg Urkunden
Dangel, Bartholomäus, Notar
Hägen, Thomas; Keller zu Göppingen, um 1524-1553
Faurndau : Göppingen GP
Göppingen GP; Keller
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1526 Oktober 1
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![Schultheiß und Richter des Dorfs Hundsholz ("Hunißholtz") als Obergericht des Kl. Adelberg und Schultheiß und Richter des Dorfs Steinberg, in dieses Obergericht gehörig, erteilen dem Abt Leonhard ("Lienhart") des Kl. Adelberg als ihrem Stabherrn eine Kundschaft darüber: "wo und wann von der herrschaft rayssgelt, gsellen zu welen in die rayss wegen und anders, so der rayß gemeß ist, auch sunst schatzung, hilfgelt und ander beschwerden, wie die namen haben, uff uns Adelbergische unterthanen arm leut gesetzt worden ist". Sie erklären, daß diese Beschwerden in die vier Vierteil der Herrschaft, nämlich das Adelbergisch Gericht, das Gericht Steinberg, das dritte Viertel Schlat, Holzheim und Eschenbach, das vierte Viertel Zell und Altbach, gesetzt und umgeschlagen worden seien, an Geld, an Rossen, an Gesellen und an Wägen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/402f2b14-87df-4c5a-80a0-c0e2420ac5c0/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Das Fürstentum Württemberg, das Kl. Adelberg und die Herrschaft Rechberghausen, vertreten durch Thomas Hägen, Keller zu Göppingen, Abt Leonhard zu Adelberg und Ulrich Reick, Schultheiß zu Rechberghausen namens des Walter von Hürnheim ("Hirnheim") zu Kirchberg, Bundeshauptmanns, schließen als Ortsherrn zu Wangen eine Vereinbarung 1. der Schaf halben: Jeder Einwohner zu Wangen darf nicht mehr als 4 Schafe halten und mit samt den Jungen von den 4 Schafen von Martinstag zu Martinstag auf die Gemeinweide treiben. 2) Die unruhigen Hausgenossen, "Bös böfel und ander leichtfertige Leute, auch die widerspennigen und ungehorsamen Untertanen" sollen sich den in den Vogtgerichten jährlich verkündeten Artikeln gemäß halten, sonst von dem Amtmann ihrer Herrschaft gestraft werden. Eine Austreibung einer solchen Person durch eine Herrschaft soll auch die 2 andern Herrschaften binden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e0c6647a-23ff-45fa-a207-77f51ad911ae/full/!306,450/0/default.jpg)