Archivale

Extractus Rats-Protocolli. Bescheid

Regest: Bewandten Umständen nach und dem bisherigen Herkommen gemäss soll der Spohn als ein Meistersohn bei der Metzgerzunft behandelt, auf- und angenommen werden. Wer sich wider diesen obrigkeitlichen Bescheid aufhalten und demselben nicht papieren wird, der soll andern Widerspenstigen zum Exempel empfindlich gestraft werden. Da dem Magistrat die heutige Aufführung der interessierten Ratsfreunde sehr missfällig gewesen ist, so wird zwar jedem solche ernstlich verwiesen, dabei aber, um Weitläufigkeit abzuschneiden, resolviert (= beschlossen), dass die gefallenen Reden ex officio aufgehoben und keinem Teil an Ehre und gutem Namen nachteilig sein sollen.
Fideliter extrahiert den 10. Februar 1776.
Kanzlei Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2938
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: in Geh. Rats Prot. nicht zu finden

Genetisches Stadium: Abschrift

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1776 Februar 9

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1776 Februar 9

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