Archivale
Extractus Rats-Protocolli. Bescheid
Regest: In der zwischen der Barbierer Profession und der Metzgerzunft vorwaltenden Streitigkeit wird von Magistrats wegen erkannt, dass es wiederum bei der alten Ordnung ungeändert verbleiben soll, nach welcher das Zunftgericht schuldig sein soll, bei nächster Gelegenheit wiederum einen Barbierer in ihr Zunftgericht aufzunehmen, folglich auch demselben von allen Accidentien (= Einnahmen) seine Gebühr zufliessen zu lassen. Die Barbierer sind dagegen verbunden, zum Aus- und Einschreiben der Lehrjungen und andern Vorfallenheiten den Zunftmeister und die Hüte +) zuzuziehen.
Extrahiert den 7. Mai 1765.
Kanzlei Reuttlingen.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2929
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bemerkungen: +) Nach Gayler I S. 562 = Hüter der Zunftrechte. vgl. auch OA Beschr. II S. 124 und 127
im Geh. Rats Protokoll nicht zu finden
Genetisches Stadium: Abschrift
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1765 Mai 6
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1765 Mai 6