Archivale

Extractus Rats-Protocolli. Bescheid

Regest: In der zwischen der Barbierer Profession und der Metzgerzunft vorwaltenden Streitigkeit wird von Magistrats wegen erkannt, dass es wiederum bei der alten Ordnung ungeändert verbleiben soll, nach welcher das Zunftgericht schuldig sein soll, bei nächster Gelegenheit wiederum einen Barbierer in ihr Zunftgericht aufzunehmen, folglich auch demselben von allen Accidentien (= Einnahmen) seine Gebühr zufliessen zu lassen. Die Barbierer sind dagegen verbunden, zum Aus- und Einschreiben der Lehrjungen und andern Vorfallenheiten den Zunftmeister und die Hüte +) zuzuziehen.
Extrahiert den 7. Mai 1765.
Kanzlei Reuttlingen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2929
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: +) Nach Gayler I S. 562 = Hüter der Zunftrechte. vgl. auch OA Beschr. II S. 124 und 127
im Geh. Rats Protokoll nicht zu finden

Genetisches Stadium: Abschrift

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1765 Mai 6

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1765 Mai 6

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