Tektonik
2.4.3.4. Geheime Staatspolizei
Die Staatspolizeistellen, entstanden analog zu dem aufgrund des Gesetzes vom 26.4.1933 in Preußen eingerichteten und dem preußischen Innenminister unterstellten Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, das als politische Polizeibehörde nunmehr anstelle des früheren Landeskriminalpolizeiamtes für die politisch-polizeilichen Angelegenheiten zuständig war. Die Staatspolizeistellen, waren in der Folgezeit in jeden Regierungsbezirk unter der Leitung des Regierungspräsidenten als nachgeordnete Exekutivstellen bzw. "Hilfsorgane des Geheimen Staatspolizeiamts" beim Polizeipräsidenten bzw. den Regierungspräsidenten ansässig. Nachdem bereits durch das 2. Gestapogesetz vom 30.11.1933 die Gestapo von der übrigen Polizeiverwaltung getrennt und zu einem selbständigen Zweig der inneren Verwaltung umgewandelt worden war, wurden durch die Durchführungsverordnung vom 8.3.1934 sowie die beiden Runderlasse vom 8. und 14.März 1934 des preußischen Ministerpräsidenten, der damals als Chef der Geheimen Staatspolizei fungierte, die Zuständigkeiten und Aufgaben der Staatspolizeistellen geregelt. Das Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 2.10. 1936 definierte die Aufgaben der Geheimen Staatspolizei. Nach § 1 dieses Gesetzes hat die Geheime Staatspolizei den Auftrag alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Reichsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Reichsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungenauf dem Laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.4. Polizei >> 2.4.3. Polizeidienststellen der NS-Zeit
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06.03.2025, 18:28 MEZ
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