Archivale
Reutlinger Schreiben an Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Tübingen
Regest: Die Tübinger Strumpfweber halten auf allen Reutlinger Wochenmärkten feil. Bei der letzten Schirmsgeldlieferung ist Reutlingen der weiterdauernden gegenseitigen Freiheit des Handels und Wandels versichert worden. Es wird daher gebeten, auch den Reutlinger Strumpfweber Fischer dieses Recht in Tübingen geniessen zu lassen.
P. S.
Der Rat vernimmt, dass des Tuchhändlers Dietrich Wunderlich und des Schlossers Hecht verarrestierte Waren seit dem vorjährigen Tübinger Markt noch nicht wieder freigegeben sind. Nun ist aber deren unbetrügliche Unschuld bezw. Unwissenheit öffentlich am Tage. Es wird um gütlichen Austrag der Angelegenheiten gebeten.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3923
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1728 März 12
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1728 März 12