- Reference number
-
Altregistratur (K 515) 2661
- Former reference number
-
Registratursignatur/AZ: BA 3017
- Language of the material
-
ger
- Context
-
Staatsarchiv Bamberg, Altregistratur >> Aktenplan Staatsarchiv Bamberg >> Benützungsakten >> 1. Herrschaftsgeschichte im Alten Reich >> 1.5 Altes Reich >> 1.5.1 Kaiser, Könige
- Holding
-
Altregistratur (K 515) Staatsarchiv Bamberg, Altregistratur
- Indexentry person
-
Rupprecht, König
- Provenance
-
Staatsarchiv Bamberg, Altregistratur (K 515)
- Date of creation
-
1902-1967
- Other object pages
- Last update
-
15.04.2025, 3:32 PM CEST
Data provider
Staatsarchiv Bamberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Associated
- Staatsarchiv Bamberg, Altregistratur (K 515)
Time of origin
- 1902-1967
Other Objects (12)

1. Vidimus des Nürnberger burggräflichen Landgerichts über das der Stadt Nürnberg von König Ruprecht unterm 1. März 1401 verliehene Privileg (HO/A Nr. 26 und 27): König Ruprecht erklärt, was Güter und Urbarn die Bürger von Nurenberg außerhalb ihrer Stadt auf dem Lande liegend haben, welche von altersher nicht steuerten, dass diese Güter und die Leute, die darauf sitzen, auch in Zukunft von niemanden mit irgend einer Steuer (oder Bete) belegt werden sollen.

König Ruprecht erklärt, dass die Vesten Reichenegke, Spiezz, Lewenstein und Lewpoltstain, welche wegen vielfach daraus beschehenen Räubereien und anderer Untaten und Beschädigungen mit Beihilfe derer von Nuremberg niedergebrochen worden, immerdar ungebaut und wüst bleiben sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Ruprecht erklärt, dass Vesten, Schlösser oder Städte in einem Umkreis von 5 Meilen Wegs um Nüremberg, die er wegen Raub, Mord, Brand oder anderer Untaten halber mit derer von Nüremberg Beistand belagere und einnehme, niedergebrochen und nie wieder auferbaut werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Ruprecht erklärt, dass die Veste des Reiches ob der Stadt Nuremberg von dieser Stadt niemals gesondert und entfremdet und, wenn er selbst nicht persönlich zu Nuremberg anwesend sei, niemand anders anbefohlen und übertragen werden solle denn allein dem Nüremberger Rat. - Siegler: der Aussteller.

König Ruprecht erklärt, dass er die jährliche Steuer von 2000 Gulden, die die Stadt Nüremberg jeweils am St. Martinstag dem Reiche zu geben schuldig sei, zu seinen Handen und in die königliche Kammer empfangen und niemals an irgend von verweisen verschreiben vergeben noch versetzen wolle. - Siegler: der Aussteller.
