Urkunden
Willebrief König Ruprechts als Pfalzgraf bei Rhein des römischen Reichs Kurfürst und obersten Truchseß, zu seiner der Stadt Nuremberg unterm 6. Januar 1401 erteilten Generalbestätigung aller ihr verliehenen Freiheiten Rechte und Gnaden (HO/A Nr. 1 und 2).
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 252
- Alt-/Vorsignatur
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HO/A Nr. 25
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im N. Schwb. I. f. 179{r} und 180.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Originaldatierung: Geben zu Nuremberg 1401 off den dinstag nach dem sontag als man singt in der heiligen Kirchen reminiscere.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1401
Monat: 3
Tag: 1
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anhangendem Pfalzsiegel an blau-weißer Seidenschnur.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Ruprecht als Römischer König (Lade HO/A)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Rupprecht, König
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Privilegienbestätigung
Nürnberg, Ausstellungsort
Pfalz, Pfalzgraf Rupprecht
- Laufzeit
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1401 März 1
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 10:58 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1401 März 1
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König Ruprecht erklärt, dass die Veste des Reiches ob der Stadt Nuremberg von dieser Stadt niemals gesondert und entfremdet und, wenn er selbst nicht persönlich zu Nuremberg anwesend sei, niemand anders anbefohlen und übertragen werden solle denn allein dem Nüremberger Rat. - Siegler: der Aussteller.

1. Vidimus des Nürnberger burggräflichen Landgerichts über das der Stadt Nürnberg von König Ruprecht unterm 1. März 1401 verliehene Privileg (HO/A Nr. 26 und 27): König Ruprecht erklärt, was Güter und Urbarn die Bürger von Nurenberg außerhalb ihrer Stadt auf dem Lande liegend haben, welche von altersher nicht steuerten, dass diese Güter und die Leute, die darauf sitzen, auch in Zukunft von niemanden mit irgend einer Steuer (oder Bete) belegt werden sollen.

König Ruprecht erklärt, dass die Vesten Reichenegke, Spiezz, Lewenstein und Lewpoltstain, welche wegen vielfach daraus beschehenen Räubereien und anderer Untaten und Beschädigungen mit Beihilfe derer von Nuremberg niedergebrochen worden, immerdar ungebaut und wüst bleiben sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Ruprecht verkündigt, dass jeder, der die Bürger von Nuremberg an ihren Freiheiten Rechten und Gewohnheiten irren kränken oder darwider richten und urteilen wollte, er sei nun Richter, Urteiler oder wer er sonst wäre, in eine Pön von 50 Pfund lotigen Goldes, halb der königlichen Kammer und halb dem Nürnberger Rat verfallen sein solle.
