Urkunden
König Sigmund erneuert und bestätigt Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Nurmberg das von König Ruprecht unterm 6. Januar 1401 erteilte Privileg über die sog. Vischpekenweiher zu Künigspruck, Herbrechzdorf und Weissensee (HO/A Nr. 8).
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 262
- Alt-/Vorsignatur
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KA/C Nr. 4
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im A. Schwb. f. CXXXI und N. Schwb. I. f. 192{r} und 194.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Originaldatierung: Geben zu Nurmberg 1414 des nechsten montags vor sant Michaels tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1414
Monat: 9
Tag: 24
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anhängenden großen Majestätssiegel an rot-blauer Seidenschnur.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Sigismund als Römischer König (Lade KA/C)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Rupprecht, König
Sigmund, Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Herpersdorf, Meier
Künigspruck, Weier
Nürnberg, Ausstellungsort
Weißensee, Weiher
- Laufzeit
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1414 September 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1414 September 24
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König Sigmund bestätigt und erneuert das der Stadt Nürmberg von König Ruprecht unterm 6. Januar 1401 verliehene Privileg (HO/A Nr. 21) bezüglich der Belehnung mit den Schnittern, den Hofstatpfennigen und Schmiedestat- und Esseschillingen in der Stadt in St. Laurencen-Pfarrn. - Siegler: der Aussteller.

König Sigmund bestätigt und erneuert dem Herdegen Valczner, Bürger zu Nueremberg, die ihm von König Ruprecht unterm 21. Juni 1402 verpfändete "gulden, silberen und haller-muenze zu Nuremberg" (HO/A Nr. 8) und freit ihn zugleich mit Wohnung und für Steuer, Bete und Richtergebote in derselben Weise, als dies Kaiser Karl IV. für jedem jeweiligen obersten Münzmeister zu Nürnberg ausgesprochen hat. - Siegler: der Aussteller.

König Sigmund befiehlt, dass die Zölle, welche dem Landfrieden in Franken zu Hilfe aufgesetzt worden waren, in der von König Rupprecht festgesetzten Höhe gehalten, nach Ablauf des Landfriedens abgeschafft und insbesondere von denen von Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Windsheim und Weißenburg nicht genommen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.
