Bestand
Lagerbücher der Kirchengemeinden (Bestand)
Mit der Einführung der Kirchenordnung 1835 wurden die westfälischen Kirchengemeinden verpflichtet, Lagerbücher zu führen. Die Lagerbücher sollten eine Übersicht über das kirchliche Vermögen geben. Neben dem Nachweis von Grundstücken, Grundrechten, Kapitalvermögen etc. sollte eine Chronik die reine vermögensrechtliche Bedeutung der Lagerbücher erweitern. Aufgrund der hohen juristischen Bedeutung mussten die Lagerbücher doppelt geführt werden. Während ein Exemplar jeweils bei den Kirchengemeinde verblieb, wurde das Zweitexemplar zentral im Konsistorium bzw. später im Landeskirchenamt aufbewahrt. Mit der Einführung des Vermögensnachweises 1971 wurde die Lagerbuchführung beendet.
- Reference number of holding
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11
- Context
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 02. Leitungsämter der Evangelischen Kirche von Westfalen (ab 1946) >> 02.2. Landeskirchenamt
- Date of creation of holding
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1831 - 1970
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1831 - 1970