Bestand
Lagerbücher der Kirchengemeinden (Bestand)
Mit der Einführung der Kirchenordnung 1835 wurden die westfälischen Kirchengemeinden verpflichtet, Lagerbücher zu führen. Die Lagerbücher sollten eine Übersicht über das kirchliche Vermögen geben. Neben dem Nachweis von Grundstücken, Grundrechten, Kapitalvermögen etc. sollte eine Chronik die reine vermögensrechtliche Bedeutung der Lagerbücher erweitern. Aufgrund der hohen juristischen Bedeutung mussten die Lagerbücher doppelt geführt werden. Während ein Exemplar jeweils bei den Kirchengemeinde verblieb, wurde das Zweitexemplar zentral im Konsistorium bzw. später im Landeskirchenamt aufbewahrt. Mit der Einführung des Vermögensnachweises 1971 wurde die Lagerbuchführung beendet.
- Bestandssignatur
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11
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 02. Leitungsämter der Evangelischen Kirche von Westfalen (ab 1946) >> 02.2. Landeskirchenamt
- Bestandslaufzeit
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1831 - 1970
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1831 - 1970