Bestand

Lagerbücher der Kirchengemeinden (Bestand)

Mit der Einführung der Kirchenordnung 1835 wurden die westfälischen Kirchengemeinden verpflichtet, Lagerbücher zu führen. Die Lagerbücher sollten eine Übersicht über das kirchliche Vermögen geben. Neben dem Nachweis von Grundstücken, Grundrechten, Kapitalvermögen etc. sollte eine Chronik die reine vermögensrechtliche Bedeutung der Lagerbücher erweitern. Aufgrund der hohen juristischen Bedeutung mussten die Lagerbücher doppelt geführt werden. Während ein Exemplar jeweils bei den Kirchengemeinde verblieb, wurde das Zweitexemplar zentral im Konsistorium bzw. später im Landeskirchenamt aufbewahrt. Mit der Einführung des Vermögensnachweises 1971 wurde die Lagerbuchführung beendet.

Bestandssignatur
11

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 02. Leitungsämter der Evangelischen Kirche von Westfalen (ab 1946) >> 02.2. Landeskirchenamt

Bestandslaufzeit
1831 - 1970

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1831 - 1970

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