Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gualter Grigge, Assessor am Pommerschen Hofgericht, seit 1686 geadelt zu von Greigenschildt als Hofgerichtsdirektor (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Syndikus Dr. Schwartz (A), Dr. Adam von Bremen (P), seit 1687: Dr. Caspar Hoyer (A) Bekl.: Henning Christoph Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 08.04. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und Erlaubnis des Tribunals vom selben Tag, tragen die Kl. am 18.05. ihre Beschwerden gegen ein Urteil des Pommerschen Hofgerichts vor. Im Jahre 1673 hatte der Rat dem Bekl. 1 Rittmeister mit Begleitung ins Haus gelegt. Der Bekl. protestiert, da sein Haus angeblich exemt sei, kann dies aber nicht beweisen. Da der Rat bei der letzten Lustration das Haus Grigges ins Kataster aufgenommen hat, verklagt Grigge den Rat wegen Diffamierung vor dem Hofgericht, das den Rat vorlädt. Dagegen appellieren die Kl., da laut Reichsgesetzen die Hinzuzehung zu Steuern und Abgaben keine Diffamierung darstellt und bittet darum, das Hofgericht anzuweisen, den Prozeß einzustellen. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 30.05. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, die am 30.10. eingehen und auf Antrag der Kl. vom selben Tag am 24.11.1682 eröffnet werden. Am 27.01.1683 erklärt der Bekl., das RKG habe bereits 1580 entschieden, daß sein Haus von bürgerlichen Lasten befreit sei, als noch Prof. Reich darin gewohnt habe und die Stadt ebenfalls Steuern von diesem Haus gefordert hatte. Der Schwiegervater des Bekl., Bürgermeister Gerdes, habe 1656 mit seinen Kollegen zugestimmt, wegen des Krieges für die Dauer des Krieges freiwillig Steuern von seinem und anderen exemten Häusern zu bezahlen. Der Bekl. besteht darauf, daß er wegen dieser Ausnahme nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden könne. Am 18.10.1686 hebt das Tribunal die Citatio des Hofgerichts auf und fordert die Parteien auf, ihre Ansprüche zu beweisen. Am 25.01.1687 bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie 28.01. erhalten. Am 11.04. fordern die Kl. den Bekl. zum Beweis der Steuerfreiheit seines Hauses auf, sie bestehen darauf, daß ein Haus von jemandem bewohnt werden könne, der keine Steuern zahlen müsse, wie einem Professor der Universität, damit aber nicht das Haus an sich von Steuern befreit werde. Am 14.04. fordert das Tribunal den Bekl. zur Erwiderung auf, die am 04.07. eingeht und in der der Bekl. mit der langen Zeit argumentiert, in der das Haus steuerfrei gewesen sei und daß die Kl. den RKG-Prozeß seinerzeit nicht weitergeführt hätten. Das Tribunal fordert die Kl. am 07.07. zur Antwort auf, die am 18.10. um Fristverlängerung bitten, die sie am 21.10.1687 erhalten. Am 23.01.1688 legen die Kl. Beweise für die Steuerpflicht des Hauses und der anderen Professorenhäuser vor und bitten darum, den Bekl. zur Zahlung der gegenwärtigen, künftigen und rückständigen Steuern mit Zinsen zu verurteilen. Am 01.05. legt der Bekl. Gegenbeweise vor, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 04.05.1688 abschließt. Am 27.01.1690 bestätigt das Tribunal die Steuerfreiheit des Hauses, stellt es aber den Kl.n frei, die Steuerpflicht des Bekl. besser als bisher zu beweisen. Am 05.05. und 07.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 09.05. und 11.07. erhalten. Am 21.10. bringen die Kl. erneut Beweise für die Steuerpflicht des Hauses bei, am 24.10.1690 fordert das Tribunal den Bekl. zur Antwort auf. Am 19.01.1691 weist der Bekl. den Schriftsatz als ichtig" zurück, das Tribunal fordetr die Kl. am 23.01. zur abschließenden Erwiderung auf, die am 28.04. eingeht und alte Argumente erneut vorträgt. Am 28.04. wird der Bekl. zur abschließenden Erklärung aufgefordert, die er am 06.07. abgibt und um ein Urteil bittet. Am 11.07.1691 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 02.05.1693 bestätigt das Tribunal die Steuerfreiheit des Hauses.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1681-1682 2. Tribunal 1682-1693
Prozessbeilagen: (7) Mandat des Pommerschen Hofgerichts vom 18.01.1682; von Notar Matthias Saccus aufgenommene Appellation vom 23.01.1682; von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 10.06.1682; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. von Bremen vom 30.10.1682 und des Bekl. für Dr. Gerdes vom 11.07.1687; Auszug aus dem Appellationslibell des Greifswalder Rates vor dem RKG vom 05.07.1580; Schriftsätze des Greifswalder Rates an das RKG vom 05.07.1580, 19.06.1584, 10.10.1584, 15.01.1586; Auszug aus dem Hauptkommissionsrezeß von 1663; Auszug aus der Kgl. Resolution vom 10.04.1669; Auszug aus dem Pommerschen Hauptkommissionsrezeß von 1681; Auszüge aus den RKG-Protokollen vom 06.05.1594, 21.01.1604, 31.05.1611; Liste über Steuerzahlung von Universitätsprofessoren von 1656; Schreiben der Universität an Graf Oxenstierna vom 17.01.1656; Auszug aus dem Vergleich zwischen der Stadt Greifswald und der Universität vom 08.12.1676; Auszüge aus den Greisfwalder Steuerlisten von 1655-1667; Akten des Pommerschen Hofgerichts
- Archivaliensignatur
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(1) 0204
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 427
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1580-1682) 08.04.1682-07.05.1688
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1580-1682) 08.04.1682-07.05.1688