Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung
Kläger: (2) Hieronymus Christian Ungnade, Weinschenk in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Weinamt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 12.06.1760: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 12.06. um Abkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen des Schriftsatzes auf 14 Tage und entsprechender Anweisung des Tribunals vom 13.06., reicht der Kl. am 27.06. seine Appellation gegen ein Ratsgerichtsurteil ein. Im Jahre 1758 hat der Kl. 50 Oxhoft Franzwein nach Schweden verkauft und um Erlassung der Akzise dafür gebeten. Er hat sich dabei auf ein Tribunalsurteil von 1750 berufen, dessen Anwendung das Weinamt in seinem Fall jedoch verweigert und vom Ratsgericht in seiner Ansicht bestätigt wird. Der Kl. appelliert dagegen und erbittet Freistellung von der Akzise, um den Weinexport zu fördern. Das Tribunal fordert den Rat am 19.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 20.10.1759 verspricht der Rat die baldige Zusendung der Akten, am 25.01.1760 ermahnt das Tribunal den Rat zur Beschleunigung, am 21.04. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am 07.07. erbitten Parteien ein Urteil, am 20.10.1760 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts. Am 28.11.1760 ergreift der Kl. gegen das Urteil restituio in integrum und erbittet am 28.11.1760 und 09.01.1761 Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 29.11.1760 und 10.01.1761 erhält. Am 17.02. trägt er seine Gründe vor und behauptet, als Weinhändler sein Bürgerrecht gewonnen zu haben und deshalb nicht in seinen Rechten eingeschränkt werden zu dürfen. Am selben Tag weisen die Bekl. nach, daß der Kl. als Weinschenk" das Bürgerrecht gewonnen hat und stützen so ihre Argumentation, daß er nicht als Weinhändler privilegiert werden könne. Am 27.08. trägt der Kl. seine Gegenargumente wegen seines Status vor, am 19.10. erbitten die Parteien Beschleunigung des Urteils und werden vom Tribunal am 23.10.1761 entsprechend vertröstet. Am 25.01.1762 lädt das Tribunal die Parteien auf den 30.03. zum Vergleich ein. Am 29.03. erbittet der Kl. Verlegung des Termins und erreicht dies am 04.05. Am 04.05. erarbeiten beide Seiten einen Vergleichsvorschlag, der am 05.05. vom Rat geprüft und am 09.05. dem Tribunal mitgeteilt wird, das es am 14.05. an den Kl. zur Stellungnahme weiterleitet. Am 18.05. und 17.11. macht der Kl. weiterreichende Gegenvorschläge, die Tribunal am 03.07. und 22.11. den Bekl. mitteilt. Am 24.01.1763 erklärt das Tribunal den Vergleich für gescheitert, bestätigt sein Urteil aus dem Jahre 1760 und sendet die Akten am 12.02.1763 an den Rat zurück.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1759 2. Tribunal 1759-1760 3. Tribunal 1760-1763
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 25.05.1759; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 22. und 28.05.1759; Prozeßvollmacht des Kl.s vom 24.09.1759; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Bestätigung des Sekretärs der Kämmerei J. Eschert vom 20.09.1760 über die Gewinnung des Bürgerrechts durch den Kl.; Bestätigung des Ratssekretärs Kindler über den Eintrag im Bürgerbuch vom 16.02.1761; Bescheid des Wismarer Rates vom 05.05.1762; Akziserechnungen des Wismarer Weinamtes für Kl. 1758-1760
- Reference number
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(1) 3602
- Former reference number
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Wismar U 55 (W U n. 55)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 21. 1. Kläger U
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1758-1759) 12.06.1759-24.01.1763 (1763)
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:02 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1758-1759) 12.06.1759-24.01.1763 (1763)