AV-Materialien

Ist das Immunitätsrecht für Abgeordnete revisionsbedürftig?

In Ulm hatten 1971 drei NPD-Landtagsabgeordnete eine DDR- Fahne von einem Mast geholt. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Aufhebung der Immunität, Einstellung des Verfahrens letzte Woche. (O-Ton) Camill Wurz, CDU, Präsident des Landtags von Baden-Württemberg: Der Bundestag hat 1969 für die gesamte Legislaturperiode die Strafverfolgungsgenehmigung für Ermittlungsverfahren erteilt / Ausgenommen sind nur Beleidigungen politischen Charakters / Erst für weitere Verfahrensabschnitte, insbesondere Klageerhebung und freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen, ist die Einzelgenehmigung des Bundestages nötig / Zum Ulmer Fall / Genehmigung zur Verfolgung von Verkehrsdelikten und Ordnungswidrigkeiten / Änderung des Immunitätsrechts: Ermittlungsverfahren ohne Befassung des Parlaments ermöglichen, generelle Aufhebung der Immunität für bestimmte Fallgruppen, Verfassungsänderung nicht nötig, beschränken auf Fälle freiheitsentziehender Maßnahmen / Frage der Arbeitsfähigkeit des Parlaments, der Mehrheitsverhältnisse / (5'34)
Musik (1'58)

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721002/106
Alt-/Vorsignatur
6026843
Umfang
0:08:00; 0'08
Sonstige Erschließungsangaben
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg

Kontext
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Januar
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974

Indexbegriff Sache
Gesetzgebung: Immunitätsrecht
Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Baden-Württemberg; Landtag

Laufzeit
15.01.1972

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:53 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • 15.01.1972

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