Akten
Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe des Heiratsgutes aus der Konkursmasse
Kläger: (2) Helena Elisabeth Juliana von Graevenitz, geborene von Lützow
Beklagter: Dr. Theodor Johann Quistorp, Gemeiner Anwalt der Kreditoren ihres Mannes
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Kl.in werden ihre und die Kleider und Möbel ihrer Kinder vom Bekl. vorenthalten, der sie als zur Konkursmasse zugehörig betrachtet und mit Beschlag belegt hat. Sie bittet außerdem, ihr aus ihrem Heiratsgut umgehend 50 Rtlr zum Lebensunterhalt auszuzahlen. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.07. zur Antwort binnen 8 Tagen auf. Am 05.08. besteht Bekl. darauf, daß Kl.in zunächst Nachweise über ihre Mitgift zu führen habe, da an diese aus bestimmten Verschreibungen Ansprüche von über 4.300 Rtlr existieren und wehrt sich gegen Ablieferung von Sachen und Auszahlung von Geld an sie. Das Tribunal erlaubt am 10.08. die Auslieferung der erbetenen Alltagsgegenstände, verweigert aber die Auszahlung des Geldes. Am 18.08. bittet Bekl. darum, alle Kleider und Wäsche vor der Ablieferung an Kl.in taxieren zu lassen. Das Tribunal weist Kl.in am 23.08. entsprechend an. Am 31.08. legt Kl.in eine Aufstellung über die Möbel vor, die sie mit in die Ehe eingebracht hat und erbittet deren Auslieferung an sie. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.09. zur Erklärung auf, die am 13.09. eingeht und in der Bekl. Beweis als nicht ausreichend ablehnt und an Forderungen der Gläubiger an Kl.in erinnert. Am 14.09. weist Tribunal den Antrag der Kl.in ab, weist Bekl. aber an, die Teilung der Sachen der Eheleute voranzutreiben und sie gesondert zu verwahren. Am 13.09. beschwert sich Bekl., daß Kl.in die Auktion ihrer Sachen behindere, am 14.09. fordert das Tribunal Kl.in auf, die Sachen binnen 8 Tagen abzuliefern. Am 30.09. fordert Kl.in zwei Betten für sich und ihre Kinder, am 12.10. macht Kl.in ihre Forderungen an ihren Mann geltend (Mitgift von 3.000 Rtlr, Möbel, "Gegenvermächtnis" ihres Ehemannes von 2.000 Rtlr), für die Bekl. weitere Beweise fordert bzw. die er im Falle des Gegenvermächtnisses ablehnt. Am 30.10. berichtet Bekl., daß die Möbel der Eheleute voneinander getrennt aufbewahrt werden und fordert Aufstellung von Kl.in, welches Leinenzeug ihr gehöre und Übernahme der Kosten für Inventierung und Separierung. Das Tribunal weist Kl.in am 02.11. entsprechend an. Am 11. und 27.11. erbittet Kl.in Fristverlängerung, die sie am 13. und 27.11. erhält. Am 12.11. macht Kl.in Anspruch auf weiteres Leinenzeug und Betten geltend, das Tribunal lehnt dies am 13.11. ab. Am 11.12. legt Kl.in weitere Beweise für ihr Eigentum vor, das Tribunal fordert Bekl. am 21.12.1751 zur Antwort auf. Am 24.01.1752 widerlegt Bekl. diese Beweise, woraufhin das Gericht am 28.01. von Kl.in weitere Beweise für einen Teil des Leinens fordert, den Rest zur Auktion freigibt. Am 21.02. legt Kl.in das Protokoll des Zeugenverhörs ihrer Schwester vor, bittet aber, es noch nicht zu eröffnen, da sie kein Geld dafür habe. Das Tribunal genehmigt dies am 22.02. Am 02.05. bittet Bekl. das strittige Leinenzeug versteigern lassen zu dürfen und erhält am 05.05. die Genehmigung. Am 13.05. listet Bekl. auf, was er Kl.in an Betten und Kleidung überlassen hat, für das sie Bezahlung versprochen hat. Am 28.06. berichtet Bekl. vom Erfolg der Auktion des Leinenzeugs (80 Rlr 38 s) und deponiert das Geld in der Kanzlei. Am 08.09. erklärt Bekl., daß Kl.in die geforderten Beweise für ihre Forderungen bisher nicht erbracht habe und bittet, ihr nur noch 8 Tage Frist dafür einzuräumen. Das Tribunal setzt Kl.in am 15.09. eine Frist von 3 Wochen. Am 21.09. ergreift Kl.in dagegen restitutio in integrum, am 06.10. erbittet Anwalt der Kl.in Fristverlängerung, die er am 10.10. erhält. Am 30.10. trägt Kl.in weitere Beweise für ihre Forderungen vor und erbittet Eröffnung des Rotulus der Zeugenbefragung. Am 31.10. setzt das Tribunal den 08.11.1752 dafür an, am 19.01.1753 trägt Bekl. seine Argumente gegen die Beweisführung der Kl.in vor, am 20.01. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 22.01. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.02. bittet Kl.in weitere Beweise wegen des strittigen Leinenzeugs zuzulassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 22.02. zur Erwiderung auf. Am 29.03. weist Bekl. die Beweise als unzureichend zurück. Am 17.05.1753 erlegt Tribunal Kl.in weitere Beweise für ihre Ansprüche und Eid wegen der 2.000 Rtlr Gegenvermächtnis auf, setzt sie mit ihren Forderungen an Nr. 15 des Prioritätsurteils und fordert außerdem Bekl. zur Versteigerung der Möbel der Kl.in auf. Am 02.06. fordert Bekl., Kl.in möge ihre Einwände gegen die Versteigerung ihrer Möbel bis zum 05.06. vortragen. Am 07.06. erbittet Kl.in Kommission an Protonotar Stemwede zum Verhör von Zeugen, die das Tribunal am 19.06. erteilt. Am 28.06. bittet Kl.in um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erhält diese am 03.07., am 09.07. wird sie zu einem Eid wegen ihres Leinenzeugs aufgefordert. Am 04.09. erkennt das Tribunal nach geleistetem Eid an, daß das Leinenzeug der Kl.in gehört, am 11.09. bittet Kl.in um Eröffnung des Rotulus der Zeugenbefragung, der am 14.09. auf den 18.09. angesetzt wird. Am 15.09. verzichtet Kl.in wegen der Kosten und der geringen Konkursmasse auf weitere Beweise für das Eigentum an den Möbeln und läßt es zu, daß diese der Konkursmasse zugeschlagen werden. Am 23.11. trägt Kl.in weitere Beweise für die wirklich ausgezahlte Mitgift vor, das Tribunal fordert Bekl. am 24.11. zur Antwort auf. Am 18.12. bittet Bekl. um Ende der Beweisaufnahme und Urteil, am selben Tag bittet Bekl., die Auktion der Möbel durchführen zu dürfen und erhält die Erlaubnis dazu am 21.12.1753. Am 21.01.1754 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 23.03. legt Bekl. das Ergebnis der Auktion vor. Am 29.04.1754 weist das Tribunal Kl.in mit ihrer Forderung nach Rückzahlung der 1.000 Rtlr aus ihrer Mitgift wegen ungenügenden Beweises ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751-1752 2. Tribunal 1752-1754
Prozessbeilagen: (7) Liste der von der Kl.in beanspruchten Möbel und anderen Dinge täglichen Bedarfs vom 23.07.1751; mehrere Listen der Kl.in ausgehändigten Dinge; von Friedrich Christian von Lützow, Christoph von Bergen und Johann Christoph Jörns bezeugte Liste der Möbel und Dinge, die Kl.in in die Ehe eingebracht hatte vom 19.07.1751; Schreiben Dr. Hertzbergs an Dr. Quistorp vom 31.08.1751; Schreiben Dr. Quistorps an Dr. Hasse vom 04.09.1751; Quittung über erhaltenes Ehegeld von 2.000 Rtlr vom 09.06.1740; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Zeugenbefragung der Sophia Elisabeth von Lützow über das Ehegut der Kl.in vom 12. und 16.11.1751; Auszug aus dem Testament des Vaters der Kl.in, Egidius Barthold von Lützow, vom 17.04.1741; Listen der an Kl.in ausgelieferten Betten und des Leinenzeugs vom 30.10.1751; Verpflichtung der Kl.in vom 05.10.1751; Auktionsprotokoll über Leinenzeug mit Angabe der Käufer und Preise vom 18.05.1752; Bestätigungen des Egidius Barthold von Lützow und der Sophia Elisabeth von Lützow über Unterschrift ihres Vaters und ausgezahlten Brautschatz vom 23. und 25.10.1752; Kommissionsprotokoll mit Verhörprotokoll der Sophia Elisabeth von Lützow vom 17.02.1752; Articuli Probatoriales der Kl.in vom 07.06.1753; Protocollum Commissionis vom 06.09.1753 mit Verhörprotokoll des Egidius Barthold und der Sophia Elisabeth von Lützow als Geschwister der Kl.in; Auktionsprotokoll über Geschirr und Möbel vom 13.02.1754 mit Angabe der Käufer und Preise (gesamt: 114 Rtlr 17 s)
- Archivaliensignatur
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(1) 1146
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar G 126 (W G 4 n. 126)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1740-1751) 23.07.1751-29.04.1754
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1740-1751) 23.07.1751-29.04.1754