Gliederung
7.4 Stiftung Großes Armenhaus / Generalarmenfonds
Mit der Zusammenfassung vieler kleiner Stiftungen zum Generalarmenfonds übernahm die Armenkommission 1823 die gesetzliche Armenpflege, die seit 1756 vom Stadtrichter wahrgenommen worden war. Das bisherige Pflegealmosen wurde jetzt gesetzliche Armenpflege. Die hinter den einzelnen Stiftungen in Klammern angebene Jahreszahl gibt das Gründungsjahr an. Vgl. auch die Klassifikationen 4.7 in diesem Findbuch.
- Kontext
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Armenkommission >> 7. Stiftungen
- Bestand
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AK Armenkommission
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- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:34 MESZ
Datenpartner
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