Gliederung

Großes Kriegsrecht (Kriegsgericht)

Bemerkungen: Dem großen Kriegsrechte präsidieren die beiden jünsten Herren des Rates; die militärischen Mitglieder desselben ernennt der Kammandant. Er erkennt in erster Instanz über schwere militärische Verbrechen, deren Bestrafung an Ehre, Leib oder Leben geht; zweite notwendige und letzte Instanz rücksichtlich derselben ist das Obergericht unter Zuziehung sämtlicher übrigen Mitglieder des Rates (Westphalen II s.373)
Vergleiche Senat Cl.VIII Nr.V Vol 1-10 (darin u.a. Großes kriegsrecht)

Context
Garnison >> Militär-Verwaltung >> Militär-Kommisariat
Holding
341-4 Garnison

Other object pages
Last update
07.03.2025, 11:57 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Other Objects (12)