Urkunden
Konrad Blumer von Blitzenreute bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seiner Ehefrau Ursula Riser auf Lebenszeit ein Gut in Blitzenreute verliehen hat, das früher ¿Stefan Mayer zu Lehen innehatte. Die Empfänger müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen nichts daraus entfremden, es auch nicht "schlaitzen" oder verkaufen. Jährlich zu St. Martin muß als Zins und Hubgeld entrichtet werden, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut dem Abt heim. Dasselbe gilt bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn ein Beliehener flüchtig wird. Beim Abzug müssen gemäß der Landessitte Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht in diesem Fall nicht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 968
- Alt-/Vorsignatur
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fasc. 025 n. 10
- Maße
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22,3 x 48,2 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Konrad Blumer von Blitzenreute
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Martin Käppler ("Cäppler"), Ammann zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Blumer, Ursula
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Käppler, Martin, Ammann
Mayer, Stefan
Riser, Ursula
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Blitzenreute : Fronreute RV
Blitzenreute : Fronreute RV; Einwohner
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1497 Februar 27 (am montag nach dem sonntag Oculi)