Urkunde
Die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Hins
Regest: Die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Hinsbeck bekunden, daß sie an den Junker Johann Quadt zur Beyen ungefähr einen halben Morgen Weideland am Leuther Deich veräußern. Die Parzelle liegt zwischen der Bende des Peter Harmes, der Mertzbende und der Leuther Grenze. Der Kaufpreis beträgt 30 Reichstaler und soll an Peter op den Bergh gezahlt werden, der den Betrag in Rechnung stellen soll. Peter Harmes und Eyckers verbleibt das Fahrrecht durch die veräußerte Parzelle, um Mist und Gras in und von ihrer Bende schaffen zu können. 1656 März 7 Peter Harmes, Arret Ruitten, Arret op gen Haeff, Jan tho Daem, Ruytt Harmes und Peter Kerchaffs, Schöffen und Geschworene, bekunden, daß sie gewillt sind, anstelle des veräußerten Weidelandes irgendeine andere Parzelle von etwa einem halben Morgen dem Junker Alexander Quadt nach seinem Gutdünken zu überlassen. Der vereinbarte Kaufpreis soll alsdann am Andreastage 1657 erlegt werden. Falls die Zahlung unterbleibt, wird der Verkauf rückgängig. O.Pap.
- Archivaliensignatur
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K/8
- Alt-/Vorsignatur
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4
format: K
- Formalbeschreibung
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Original, Papier, ein Bogen.
- Kontext
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Hinsbeck >> Urkunden
- Bestand
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D 2 Hinsbeck Hinsbeck
- Laufzeit
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1646 Februar 6, 1656 März 7
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:27 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1646 Februar 6, 1656 März 7