Urkunde

Die Schöffen und Geschworene der Herrlichkeit Hins

Regest: Die Schöffen und Geschworene der Herrlichkeit Hinsbeck bekunden, daß sie mit Bewilligung des Reichsgrafen von Schaesbergh als obersten Gerichtsherrn von dem in Süchteln wohnenden Josef Ruland 400 Klevische Reichstaler, jeden zu 60 Stübern gerechnet, geliehen haben, um damit ihren Anteil von 2500 Livres an einer durch die Franzosen den geldrischen Landständen und der Ritterschaft auferlegten Kontribution von 100 000 Livres zu bezahlen. Die Schuldsumme ist fortan alljährlich am 24.Juni oder innerhalb der nächsten 14 Tage, erstmalig 1762, mit 4 v.H. zu verzinsen. Sie kann ein halbes Jahr vor diesem Termin gekündigt werden. Zur Bürgschaft für das Kapital und die verfallenen Zinsen stehen die gesamten Bewohner, Güter und Einkünfte des Kirchspiels Hinsbeck. Unterzeichnet von J. de Brun, Landschreiber. 1765 März 18 Matthias Michael Rath bescheinigt, daß ihm die Schuldsumme von der Herrlichkeit Hinsbeck zurückgezahlt wurde. -Actum Süchteln.

Archivaliensignatur
K/46
Alt-/Vorsignatur
49
format: K
Formalbeschreibung
Or.Pap. mit dem aufgedrückten Schöffensiegel.

Kontext
Hinsbeck >> Urkunden
Bestand
D 2 Hinsbeck Hinsbeck

Laufzeit
1761 Oktober 8, 1765 März 18

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:58 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1761 Oktober 8, 1765 März 18

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