Urkunde
Die Schöffen und Geschworene der Herrlichkeit Hins
Regest: Die Schöffen und Geschworene der Herrlichkeit Hinsbeck bekunden, daß sie mit Bewilligung des Reichsgrafen von Schaesbergh als obersten Gerichtsherrn von dem in Süchteln wohnenden Josef Ruland 400 Klevische Reichstaler, jeden zu 60 Stübern gerechnet, geliehen haben, um damit ihren Anteil von 2500 Livres an einer durch die Franzosen den geldrischen Landständen und der Ritterschaft auferlegten Kontribution von 100 000 Livres zu bezahlen. Die Schuldsumme ist fortan alljährlich am 24.Juni oder innerhalb der nächsten 14 Tage, erstmalig 1762, mit 4 v.H. zu verzinsen. Sie kann ein halbes Jahr vor diesem Termin gekündigt werden. Zur Bürgschaft für das Kapital und die verfallenen Zinsen stehen die gesamten Bewohner, Güter und Einkünfte des Kirchspiels Hinsbeck. Unterzeichnet von J. de Brun, Landschreiber. 1765 März 18 Matthias Michael Rath bescheinigt, daß ihm die Schuldsumme von der Herrlichkeit Hinsbeck zurückgezahlt wurde. -Actum Süchteln.
- Archivaliensignatur
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K/46
- Alt-/Vorsignatur
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49
format: K
- Formalbeschreibung
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Or.Pap. mit dem aufgedrückten Schöffensiegel.
- Kontext
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Hinsbeck >> Urkunden
- Bestand
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D 2 Hinsbeck Hinsbeck
- Laufzeit
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1761 Oktober 8, 1765 März 18
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:58 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1761 Oktober 8, 1765 März 18