Urkunden
Heinrich Hildebrand und Heinrich Abraham von Einsiedel auf Gnandstein bekennen, dass sie mit Einwilligung der Herren Wolff und Ernst von Schönburg, Herren zu Glauchau und Waldenburg, dem Friedrich von Schönberg (Schonbergk) auf Stollberg (Stolbergk), ihrem Oheim 50 Gulden jährlicher Zinsen aus ihrem Dorf Altmörbitz (Aldenmerbitz) wiederkäuflich verkauft haben; die Zinsen in Höhe von 50 Gulden sind am nächsten Michaelis und dann weiterhin zu diesem Termin bis zur Abzahlung fällig. Dafür hat er ihnen 1000 Gulden, ein Gulden zu 21 Groschen gerechnet, bar bezahlt, was sie hiermit quittieren. Die Brüder von Einsiedel verpflichten sich, die 50 Gulden jährlich zu entrichten. Die Ablösung der Summe darf für die Rückzahlung der 1000 Gulden erfolgen.
Enthält: Ausfertigung
Pergament 440 x 295 mm, Umbug 43 mm
Deutsch
- Archivaliensignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 20392 Rittergut Gnandstein, Nr. U 70 (Zu benutzen im Staatsarchiv Leipzig)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Beglaubigungsmittel: Zwei Siegel der beiden Brüder angekündigt, verloren.
Provenienz: Brüder Heinrich Hildebrand (1497 - 1557) und Heinrich Abraham (1504 - 1568) von Einsiedel
Ausstellungsort: (Gnandstein)
Vermerke: Dorsualvermerke: "No. 682"; "1000 f(loren) Friderich v(on) Schon(berg) anno 1525 Verkauff wiederkäuff(lich)"
Registratursignatur: X 1525 O 4
- Bestand
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20392 Rittergut Gnandstein
- Kontext
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20392 Rittergut Gnandstein >> 01 Grundlagen des Ritterguts >> 01.1 Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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21.03.2024, 08:07 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Brüder Heinrich Hildebrand (1497 - 1557) und Heinrich Abraham (1504 - 1568) von Einsiedel
Entstanden
- 1525 Oktober 6