Archivale

Extractus Rats-Protocolli

Regest: Auf abermaliges inständiges Bitten der Metzgerzunft, die so sehr im Schwang gehenden ihr höchst nachteiligen Hausmetzgen zu verbieten, wurde von Magistrats wegen beschlossen, dass der unter dem 2. Dezember 1774 abgefasste Ratsbescheid hierdurch bestätigt sein soll, nach welchem einem Bürger erlaubt ist, ein in seinem Stall gemästetes Stück Vieh zu schlachten, auch hievon einem oder dem andern Bürger 2 oder 3 Viertel zukommen zu lassen, aber keinem Bürger ausser den Metzgern gestattet sein soll, in der Stadt herumzugehen, Vieh aufzusuchen, zu kaufen und zu schlachten, auch solches hernach pfundweise auszuwägen und zu verkaufen. Widrigenfalls soll derjenige, welcher hiewider handelt, um 5 fl unnachlässig gestraft werden.
Fideliter extrahiert den 28. Dezember 1782.
Geschworener Stadt- und Amtsschreiberei-Substitut Kenngott.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2937
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: nicht im Geh. Rats Prot. zu finden

Genetisches Stadium: Abschrift

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1774 Dezember 9

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1774 Dezember 9

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