Archivale
Extractus Rats-Protocolli
Regest: Auf abermaliges inständiges Bitten der Metzgerzunft, die so sehr im Schwang gehenden ihr höchst nachteiligen Hausmetzgen zu verbieten, wurde von Magistrats wegen beschlossen, dass der unter dem 2. Dezember 1774 abgefasste Ratsbescheid hierdurch bestätigt sein soll, nach welchem einem Bürger erlaubt ist, ein in seinem Stall gemästetes Stück Vieh zu schlachten, auch hievon einem oder dem andern Bürger 2 oder 3 Viertel zukommen zu lassen, aber keinem Bürger ausser den Metzgern gestattet sein soll, in der Stadt herumzugehen, Vieh aufzusuchen, zu kaufen und zu schlachten, auch solches hernach pfundweise auszuwägen und zu verkaufen. Widrigenfalls soll derjenige, welcher hiewider handelt, um 5 fl unnachlässig gestraft werden.
Fideliter extrahiert den 28. Dezember 1782.
Geschworener Stadt- und Amtsschreiberei-Substitut Kenngott.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2937
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bemerkungen: nicht im Geh. Rats Prot. zu finden
Genetisches Stadium: Abschrift
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1774 Dezember 9
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1774 Dezember 9