Urkunden
Hans Goub aus Holzelfingen, wegen ungebührlichen Benehmens in betrunkenem Zustand eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Bitten seiner Herren und Freunde freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg Württemberg zu verlassen und über den Konstanzer See zu ziehen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis bei Strafe des Todes mit dem Schwert nicht wieder herüberzukommen. H. Goub hatte sich auf der Undinger Kirchweih übermäßig betrunken, dabei mehrfach den Frieden gebrochen und um sich geschlagen, bei seiner Festnahme um sich gebissen und den Amtmann, als er ihm vorgeführt wurde, in ehrenrühriger Weise geschmäht und bedroht.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5881
- Extent
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1 U
- Further information
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Schaden: S. abg.
Siegler: Ulrich Brastberger, B. und des Gerichts zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.2 Urach, Amt >> 11.2.17 Holzelfingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Undingen : Sonnenbühl RT
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:51 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1527 November 18 (Mo n. Ottmar)
Other Objects (12)
![Hans Weiß aus Holzelfingen, eine Zeitlang zu Urach gef., weil er sich während der vergangenen Bauernunruhen ungeheißen unter die von Schultheiß und Gemeinde zu Holzelfingen gegen Offenhausen entsandten Beobachter gemischt, dort dem Bauernhaufen geschworen hatte und mit diesem gegen Pfullingen und andere Orte gezogen war, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., Wehr und Harnisch abzuliefern, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang nur noch ein abgebrochenes Messer zu tragen, keine offene Zeche zu besuchen und sich keine Nacht außerhalb des Fleckens und Zehnts von Holzelfingen aufzuhalten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/756079e7-9022-422e-9a11-278dbe62b561/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Weiß aus Holzelfingen, eine Zeitlang zu Urach gef., weil er sich während der vergangenen Bauernunruhen ungeheißen unter die von Schultheiß und Gemeinde zu Holzelfingen gegen Offenhausen entsandten Beobachter gemischt, dort dem Bauernhaufen geschworen hatte und mit diesem gegen Pfullingen und andere Orte gezogen war, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., Wehr und Harnisch abzuliefern, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang nur noch ein abgebrochenes Messer zu tragen, keine offene Zeche zu besuchen und sich keine Nacht außerhalb des Fleckens und Zehnts von Holzelfingen aufzuhalten.
![Hans Kimich gen. Berrich aus Holzelfingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten der peinlichen Bestrafung entledigt und freigel., gelobt eidlich, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis kein Wirtshaus und keine offene Zeche mehr zu besuchen, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b02e7719-ed62-4665-aafc-a84f820b2b3c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Kimich gen. Berrich aus Holzelfingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten der peinlichen Bestrafung entledigt und freigel., gelobt eidlich, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis kein Wirtshaus und keine offene Zeche mehr zu besuchen, und schwört U.
![Simon Stehelin und Georg Leichtlin, beide zu Holzelfingen, wegen Verschwendung von Hab und Gut zum Schaden ihrer Familien zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Frauen und guten Freunde freigel., versprechen, fortan keine Spiele (wie Kauf-, Bock-, Meinedreinschlagen und andere "wachsende" Spiele mit Würfeln, Karten oder Kegeln) mehr zu spielen, sich vielmehr derselben zu enthalten, auch ihr Vermögen künftig nicht mehr zu verschleudern. Im Übertretungsfall sollen sie an Leib und Leben gestraft werden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/188ad472-d24b-47b4-a378-e1344dd979e7/full/!306,450/0/default.jpg)
Simon Stehelin und Georg Leichtlin, beide zu Holzelfingen, wegen Verschwendung von Hab und Gut zum Schaden ihrer Familien zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Frauen und guten Freunde freigel., versprechen, fortan keine Spiele (wie Kauf-, Bock-, Meinedreinschlagen und andere "wachsende" Spiele mit Würfeln, Karten oder Kegeln) mehr zu spielen, sich vielmehr derselben zu enthalten, auch ihr Vermögen künftig nicht mehr zu verschleudern. Im Übertretungsfall sollen sie an Leib und Leben gestraft werden.
![Michel Luginsland aus Pfullingen, Schütze zu Holzelfingen, in Urach gef., weil er wider obrigkeitliches Verbot ein Reh gef. und, als ihn der Holzelfinger Forstknecht Lumphans deshalb zur Rede stellte, diesen zu schlagen versucht und mit einem Schweinespieß bedroht hatte, jedoch auf Fürbitte des letzteren, seiner Frau und seiner Freunde der peinlichen Strafe enthoben und mit der Auflage freigel., sich künftig allen Waidwerks zu enthalten und gehorsam zu sein, gelobt dies eidlich und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ffe4439e-6704-4589-8ebc-93b7376bbbc6/full/!306,450/0/default.jpg)
Michel Luginsland aus Pfullingen, Schütze zu Holzelfingen, in Urach gef., weil er wider obrigkeitliches Verbot ein Reh gef. und, als ihn der Holzelfinger Forstknecht Lumphans deshalb zur Rede stellte, diesen zu schlagen versucht und mit einem Schweinespieß bedroht hatte, jedoch auf Fürbitte des letzteren, seiner Frau und seiner Freunde der peinlichen Strafe enthoben und mit der Auflage freigel., sich künftig allen Waidwerks zu enthalten und gehorsam zu sein, gelobt dies eidlich und schwört U.
![Bernhard Liebler aus Riederich, wegen einiger Diebstähle eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde der strengen Strafverfolgung enthoben und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Fürstentum Württemberg fort und über den Lech zu ziehen und ohne obrigkeitliche Elaubnis nie wieder herüberzukommen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c42eb9b0-f631-423f-b220-d4937474f500/full/!306,450/0/default.jpg)
Bernhard Liebler aus Riederich, wegen einiger Diebstähle eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde der strengen Strafverfolgung enthoben und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Fürstentum Württemberg fort und über den Lech zu ziehen und ohne obrigkeitliche Elaubnis nie wieder herüberzukommen.
![Wolf Hoch zu Holzelfingen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er in Raten von je 5 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr.) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Sepp aus Gomadingen einen gewilderten Hirsch abgekauft hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0b138b32-53de-46de-a90c-39618b7dc41e/full/!306,450/0/default.jpg)
Wolf Hoch zu Holzelfingen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er in Raten von je 5 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr.) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Sepp aus Gomadingen einen gewilderten Hirsch abgekauft hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen.
![Friedrich Ülin aus Undingen, wegen Streitigkeiten mit einem Undinger Mitbürger und wiederholtem Friedensbruch einige Tage zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde begnadigt und nach Bezahlung eines großen Frevels von 13 lb h wieder freigel., schwört U. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Clas Ülin, sein Bruder 2) Thomas Sathan, sein Vetter, beide aus Undingen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b3eac02c-f574-4d03-b86a-bfca9958735c/full/!306,450/0/default.jpg)
Friedrich Ülin aus Undingen, wegen Streitigkeiten mit einem Undinger Mitbürger und wiederholtem Friedensbruch einige Tage zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde begnadigt und nach Bezahlung eines großen Frevels von 13 lb h wieder freigel., schwört U. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Clas Ülin, sein Bruder 2) Thomas Sathan, sein Vetter, beide aus Undingen.
![Cunlin Fettach aus Lonsingen, wegen Forstvergehens zu Urach gef., jedoch nach einiger Zeit auf Fürbitten seiner Herren und Freunde mit der Auflage freigel., aus dem Fürstentum Württemberg "zu schwören" , dieser Strafe jedoch enthoben und zu einer sofortigen Geldstrafe von 15 fl und einer weiteren auf nächsten Jakobstag (25. Juli) verurteilt, schwört U. und verspricht, künftig keine Freveltat mehr zu begehen. Er stellt seinen Bruder Michel Hannßeler zu Holzelfingen als Bürgen, der sich verpflichtet, auf Mahnung 5 fl zu bezahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c6062547-a16c-4a35-9560-3afce9cfd43c/full/!306,450/0/default.jpg)
Cunlin Fettach aus Lonsingen, wegen Forstvergehens zu Urach gef., jedoch nach einiger Zeit auf Fürbitten seiner Herren und Freunde mit der Auflage freigel., aus dem Fürstentum Württemberg "zu schwören" , dieser Strafe jedoch enthoben und zu einer sofortigen Geldstrafe von 15 fl und einer weiteren auf nächsten Jakobstag (25. Juli) verurteilt, schwört U. und verspricht, künftig keine Freveltat mehr zu begehen. Er stellt seinen Bruder Michel Hannßeler zu Holzelfingen als Bürgen, der sich verpflichtet, auf Mahnung 5 fl zu bezahlen.
![Jörg Herrenmann aus Metzingen, wegen Übertretung seiner beiden früheren Verschreibungen eine Zeitlang zu Urach gef. und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder nach Österreich auszuwandern, nach Annahme der letzteren Möglichkeit freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Württemberg unverzüglich zu verlassen und nach Österreich zu ziehen, auch sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e2423d8b-1ef3-44b6-8397-57845e2f15d3/full/!306,450/0/default.jpg)