Bestand

Kurköln I AA 0006 (Bestand)

Kartulare, d.i. Verzeichnisse der Privilegien, Rechte, Güter und Lehen

Form und Inhalt: Vgl. zum Bestand: Friedrich Wilhelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 2, Siegburg 1970, S. 35-37.

Zum kurkölnischen Archiv allgemein:

Während die Bibliothek des Domes noch einen Teil der Handschriften des 9. Jahrhunderts verwahrt, sind die Urkunden (und Briefbücher) vor 1125 bis auf wenige Stücke verloren gegangen, ohne daß wir einen bestimmten Anlaß kennen; Regesten der Erzbischöfe von Köln, Bd. 1, hg. v. F. W. Oediger, 1954/61, 31 f., dort die Listen der erhaltenen Stücke (vor 1100) . Bereits die Kopiare des 13./ 14. Jahrhunderts nennen von älteren Stücken nur das Wildbannprivileg Ottos II. von 973. Die Reihe der kaiserlichen und päpstlichen Privilegien beginnt 1152 L. Korth, Liber privilegiorum maioris ecclesie Coloniensis, Der älteste Kartular des Kölner Domstiftes, in: Westdeutsche Zeitschrift, Ergänzungsheft 3 (1886), S. 103 ff. . Den Brauch, die wichtigsten Urkunden dem Dom zur Aufbewahrung zu übergeben, haben die Erzbischöfe bis ins 14. Jahrhundert beibehalten (für die kaiserlichen Privilegien bis etwa 1310, für die Verschreibungen bis ca. 1368), so daß man noch unter Salentin von Isenburg (1569-1572) bei der Ablösung älterer Verpfändungen auf das Domarchiv zurückgreifen mußte K. H. Graff, Der Kölner Kurfürst Salentin v. Isenburg, _ 1937, S. 54 ff. .

Große, den ganzen Urkundenbestand umfassende Kopiare hat Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370-1414) anlegen lassen, die sog. ”Coreacea" - Kurköln, Kartulare Nrn. 1 und 2, wozu die registerähnlichen Amtsbücher aus seiner Amtszeit ”Fridericus maior et minor“ und ein verlorener ”Liber pilosus“ kommen Kurköln, Lehen. Aus der vorherigen Zeit besitzen wir nur die Kopiare der Erzbischöfe Siegfried von Westerburg (1275-1297) und Wikbold (1297-1304) für die eigenen Amtszeiten L. Korth, _, in: Mitteilungen des Stadtarchivs Köln 12 (1887) S. 41 ff. . In der Folgezeit sind, soweit die Überlieferung einen Schluß zuläßt, im wesentlichen nur die Lehnregister weitergeführt und einige Spezialkopiare angelegt worden Kurköln, Lehen und Kartulare.
Als man im Juli 1552 einen Anschlag des Markgrafen Albrecht von Brandenburg auf Bonn befürchtete, ließ der Erzbischof Adolf von Schaumburg ”mit bewilligungh und zuordnung eines erw. Domcapittels deputaten alle privilegia, iura, brieve, siegell und registere“ von Godesberg, Poppelsdorf, Brühl und anderen Orten bis auf einen Rest zusammentragen, ”in kisten, trawen und vässern" verpackt in das Gewölbe neben der Poppelsdorfer Kanzlei bringen, wo sie bis 1558 blieben. Der Erzbischof und das Domkapitel hatten die Schlüssel zu den einzelnen Kisten gemeinsam vgl. den Bericht Burmans von 1573, in: Kurköln II Nr. 4853 und die Landtagshandlung von 1553, in: ebd. Nr. 916.

Die Neuordnung, die der Erzbischof gleichzeitig angeordnet und für die er 1553 den Bonner Kanoniker Burman berufen hatte, schleppte sich dahin, da die Gewölbe in der neuen Kanzlei zu Bonn nicht hergerichtet waren und es an Hilfskräften fehlte; erst 1570 erklärte das Domkapitel dem Kurfürsten, daß es ihm in der Registratur nicht vorgreifen wolle K. H. Graff, Der Kölner Kurfürst Salentin v. Isenburg, _ 1937; vgl .auch den Bericht Burmans von 1573, in: Kurköln II Nr. 4853 und die Landtagshandlung von 1553, in: ebd. Nr. 916. Burmans Plan, zu dem ”general inventarium", nach dem die Urkunden und Akten in die ca. 300 ”schaffer oder capsulen" gelegt wurden, noch einen ”index specialis“ zu schaffen, war 1573 noch keineswegs durchgeführt; er ist auch später nur teilweise verwirklicht worden.

Der 1558 aufgestellte ”index generalis“ sah 288 Nummern vor:
1-3) Papalia, 4) Aurea typaria, 5) Concilia, 6) Kayserlich Cammergericht, 7) Rotweillisch gericht, 8-10) Imperialia privilegia, 11-18) Transsumpta, 19) Election Ro(m.) Reg(is), 20) Italia, 21) Gallia, Anglia, 22) Reges et principes, 23) Collen und Trier, Meintz, 24-25) Electorum uniones, 26) Pfaltzgr(af), Spanheim, 27) Suffraganei, 28) Thumb Capitell, 29) Clerus Colon ...7); die Nrn. 30-47 enthielten die Beziehungen zur Stadt Köln, 57-106) betr. die rheinischen Aemter und Besitzungen, 108-115) Zollsachen, 118-119) betr. das Vest Recklinghausen, 121-150) Beziehungen zu den Nachbarländern, 151-183) Lehnsachen, 223-252) betr. das Herz. Westfalen und seine Ämter; dazwischen waren gelegentlich allgemeine Titel genannt, der Rest von Nr. 259 an enthielt Parteiensachen und Nachträge, die Schlußnummer 288) ”Novitates".
Die ”registeren, leger- und copeyenbücher" waren gesondert aufgestellt. In dieser Ordnung lag das Archiv noch 1702 Kurköln, Repertorien 2 (anscheinend fehlt ein Bogen mit den Nrn. 107-207); siehe zu den Listen von 1702: Kurköln II 4862. In einer dieser Listen sind Vermerke über eine Neuverzeichnung.

Die beiden Registratoren hatten eidlich versprechen müssen, keinem ”ychtz in originali, dran dem Ertzstifft etwas mocht verlorn sein" ohne besiegelte und unterschriebene Anweisung des Kurfürsten und des Domkapitels aus der”Registratur" auszuhändigen, ausgenommen in Eilfällen die ”hochweisen räthen"; wohl war die Verabfolgung von Kopien und summarischen Berichten gestattet. Wie hoch man das Archiv einschätzte, zeigt das Urteil des Reichskammergerichtes über ”des Ertzstiffts höchstes inaestimables Kleinott, darin Unser (des Kaisers) und des Hl. Röm. Reichs wie auch des Ertzstiffts geheimnußen, Kaiserl. und Königl. Regalia, alle deßelben munimenta, Verträg, probationes unndt Documenta begriffen seien", und welche Gefahr man darin sah, daß das Erzstift ”bey dem umbgrentzenden undd hineinfreßenden kriegs empörlichen Wesen" des Rechtsschutzes durch diese Dokumente beraubt sei, ”die kgl. Wahl-Articuln, Churfürsten Verein und andere des Reichs geheimnuße dispargirt und zumahl undertruckt werden köndte" Kurköln II 4861.

Kurz vor seiner Flucht aus Bonn im Februar 1583 hatte der Kurfürst Gebhard Truchsess in Eile die wichtigsten Urkunden und Briefe in Fässer packen und den Rhein abwärts nach Amsterdam fahren lassen. Die Rückgabe verzögerte sich, da die Neuenahrschen Erben das Archiv hatten mit Beschlag legen lassen, um ein Pfand für ihre Forderungen an den Kurfürsten zu haben, so daß erst 1603 nach einem Prozeß vor dem Reichskammergericht statt der fünf Fuderfässer fünf kleine Truhen und eine Tonne zurückgegeben wurden, die durch Feuchtigkeit schwer gelitten hatten Kurköln II 4861 und allg. zum Archiv Kurköln II sowie Josef Niessen, Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 1, _ 1955, S. 237.

Anderes hatte man 1593 für 500 Reichstaler von dem staatischen Obristen Ganz v. Putlitz zurückgekauft Kurköln II 2855 betr. die Entschädigung des Vermittlers W. von der Knippenburg. Um die Kanzleiakten, die Schenck v. Nideggen hatte nach Heidelberg schaffen lassen, bemühte man sich 1592 und noch 1623, als Heidelberg von den ligistischen Truppen besetzt war. Die Akten des Pfalzgrafen Casimir betr. den Truchsessischen Krieg Kurköln VII, Kriegsakten sind damals nach Bonn gebracht worden Kurköln II 1326. Die Gewölbe des Bonner Schlosses - z. T. auch Auslagerungen - schützten das Archiv sowohl beim Bombardement 1689, bei dem allerdings die Geheime Registratur verbrannte ”Treue Beamte hatten vorsichtigerweise die besten Stücke in 5 Fässer verpackt und heimlich in einen gewölbeten Keller ausserhalb der Residenz verwahrt, während der Rest in ein vermauertes Gewölbe unter der Hofkanzlei geschafft wurde ...", so bei Max Braubach, Der Kampf um Kurstaat und Stadt Köln in den Jahren 1688/89, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 124 (1934) S. 80; vgl. auch: Edith Ennen, Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 2, _, S. 204 und beim Brand von 1777 Werner Hesse, Der große Brand des kurfürstlichen Schlosses zu Bonn am 15. Januar 1777, _, 1876, S. 14 über den Tod des Hofrates v. Breuning und von zwölf Männern beim Versuch, das Archiv und die Papiere des Hofrates zu retten; Edith Ennen, Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 2, _, S. 294f. .

Bis zur Wiederherstellung des Schlosses 1689-96 war es bei den Kölner Kartäusern untergestellt Kurköln II 4862. 1747, nach der Rückführung aus dem Dom erhielt es seine Räume in ”dem neuen und weitwendigen Ort", den der Kurfürst ”für den erzstiftigen Hofrat" hatte errichten lassen. Über der Tür stand: ”In tenebris latui distractaque membra gemebam.
Nunc video lucem membraque vita ligat. Quis lucem vitamque dedit? Servate nepotes!
Clemens Augustus Sol Patriaeque Pater" Kurköln II 3177; die Inschrift auch bei Edith Ennen, Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 2, _, S. 243.

Die Verwaltung hatte einer der Hofräte. Anstöße zur Ordnung sind vom Kurfürsten in den Jahren 1735 und 1746/47 gegeben worden Kurköln II 3173, 3175, 3177 (hier der Bericht des Hofrates Raesfeld von 1747); eine Anzahl von Spezialverzeichnissen zu einzelnen Kapseln sind dem Konzept des Generalregisters (Nr. 1787) eingeheftet worden (Kurköln Repertorien 7). Erst 1789 war ein neues Real-Register fertig, das der Archivar Volk in fünfjähriger Tätigkeit erstellt hatte Repertorien 6 I-III und die Konzepte ebd. 7; zum Datum siehe die Eingabe von Volk betr. Ernennung zum Hofrat (Kurköln II 3179); ebd. auch zwei Entwürfe zur Neuordnung. Nach den Personalakten (ebd.) hatte Volk, der aus Rhens stammte, sich 1784 nach Abschluß seiner Studien in Trier, Mainz und Göttingen ”auf einen Wink" des Kurfürsten hin um eine Professur des deutschen Territorialstaatsrechts und der Reichsgeschichte an der Universität, damals noch Akademie, Bonn beworben, erhielt aber nach zwei Jahren den Bescheid, daß er als Hofratsreferendar und an der Einrichtung des Archivs arbeiten solle. Im Hofkalender 1787 wird er ”Intendant des archives" (unter dem Hofrat) genannt; vor 1792 wurde er Hofrat. 1792 beschwert sich der Hofratspräsident über ihn, ”daß er die von Euer Kurf. Durchlaucht ihm gnädigst erlaubte Raths-Uniform kaum einige Stunden angehabt habe ...", das wie folgt klassifiziert war:

I Politische Verfassung: I Kurfürsten, II Kaiserliche Privilegien überhaupt, III Erzstiftiger Landtag, IV Domkapitel zu Köln, V Erzstiftische Justizverwaltung, VI Polizei Sachen, VII Kameral Sachen (a, überhaupt, b Zollsachen, c Rheinstrom, d Münzsachen, e Pfandverschreibungen überhaupt), Geistliche Sachen, Reichs-Sachen.
II Von den Erzstiftischen Ämtern, den Städten und Unterherrlichkeiten.
III Von der Stadt Köln, Herzogthum Westphalen, Vest Recklinghausen und auswärtigen Sachen.

Volk hat für den zweiten Band als Vorrede eine ”Betrachtung über die kurkölnische Regierungsverfassung“ geschriebenKurköln II 3182und Verbesserungsvorschläge gemacht, da ihm gerade bei der Beschäftigung mit den Urkunden des Archivs die Erkenntnis aufgegangen war, wie sehr der kurkölnische Staat seit dem 15. Jahrhundert von seiner Größe herabgesunken war und wie viele Besitzungen er verloren hatte (§ 23ff.). Mehr als seine Vorschläge (Neugliederung des Hofrates mit festen Referaten, Einschränkung des Kabinetts im wesentlich auf auswärtige Sachen usw.) beschäftigt uns hier der Archivbericht § 3 ff.: Gegen Feuerschaden hält er das Archiv für hinlänglich gesichert; ”Für Kriegs-Gefahren ist gesorgt, daß es in einer halben Stund füglich kann weggeführt werden; zu dem End ist zwischen vier und vier Kasten Raum gelassen worden, damit man aller Orten dazu kommen kann"; die Kästen seien ganz durchnumeriert, nicht nach Zimmern, mit der Folge von unten an, ”damit sie nachher wieder nach der Ordnung können aufgesetzt werden". Die Fächer habe er nicht numerieren lassen, da die Zahl in jedem Kasten nicht über vier hinausgehe und die Zählung einheitlich von rechts (oben) anfange. ”Rubricken auf die Kasten habe ich nicht für dienlich gehalten; für Fremde ist das Archiv ein Geheimniß, und für jene, welche wissen wollen, was in dem Kasten enthalten ist, werden Register verfertigt"; § 4 ”Bei der innern Verfassung des Archivs habe ich es mir zum Gesetze gemacht, alles, was zusammen gehört, beisammen zu legen, damit es zu jeder Zeit so geschwind, als möglich, sich wiederfinden läßt. Zu dem Ende nahm ich eine Urkunde um die andre vor, theilte sie nach der Verschiedenheit der Materien ab und verfuhr damit so lang, bis ich das Archiv aus dem rauhen heraus hatte ... ". ”Bei der feinen Bearbeitung wird eine gemachte Abtheilung um die andere aufs neue vorgenommen, sodann die Urkunden aufgeschrieben; jede Urkunde wird mit einem Umschlag versehen und auf den Umschlag die Rubrick der Urkunde sammt Kasten, Fach, Convolut und Numer, wohin die Urkunde gehört, aufgezeichnet". Er spricht im Folgenden (§ 5ff.) von der Bedeutung der Rubriken, den Schwierigkeiten, die älteren Urkunden in das Schema aufzuteilen. Er sei deshalb auf den Gedanken gekommen, da er die Urkunden nicht alle der Zahl der enthaltenen Materien nach habe abschreiben lassen können, ”die verschiedenen Sachen, wovon solche Urkunden sprechen, zusammen zu legen", etwa für die Ämter Altenwied, Linz und Neuerburg, die er zusammengelassen habe, ,,weil sie zusammen ans Erzstift gekommen, einerlei Verfassung und Lage haben" ... oder bei der Erbvogtei Köln, wo er alles bei der Stadt Köln eingefügt habe, obwohl die Erbvogtei ein Lehen sei; dagegen liege Bacharach ganz bei den Lehen ... Im § 8 spricht er von der Abteilung, die das einzige Mittel sei, eine Urkunde wieder zu finden: ”Man hat vielerlei Abtheilungen, wonach die Archive eingerichtet zu werden pflegen: real - kronologische - geographische - und alphabetische Abtheilung. Jede ist gut, und keine darf außer Acht gelassen werden; sie sind alle nothwendig, je nachdem sie die vorliegende Materie erfordert ..." ”Gemeinlich regiert die kronologische; sie ist gut und nothwendig, wenn einerlei Sachen, die eine Geschichte zum Gegenstand haben, vorkommen; bei verschiedenen Sachen ist sie sehr übel angebracht". Er führt dies an dem Beispiel der Abteilung ”Stadt Köln" aus, welche nach der Real-Ordnung abgetheilt sei und 48 Abtheilungen enthalte; ”wollte man nun statt der real-Abtheilung die kronologische nehmen, so müßten die 48 ganz von einander verschiedenen Abtheilungen nothwendiger Weise durcheinander geworfen werden; und die Folge davon wäre, daß, wenn eine Urkunde, die Huldigung der Stadt Köln betr. gesonnen wird, man alle 48 Konvoluten durchsuchen müßte".

In § 9 ist zu lesen: ”Die bisherige Einrichtung des Archivs ist noch sehr unvollkommen; Rubriken, Remissen (= Regesten), Abtheilungen und Register ist alles, was daran gemacht ist; und diese sind noch nicht ganz fertig. Alle sowohl aus dem Archiv fortgekommene, als in der Geheimen-Hofraths- und Kammer Registratur, in den Kloster- Amts- Stadt- und Dorf-Archiven befindlichen Urkunden müßten zuerst noch eingeliefert oder wenigstens davon eine Abschrift eingeschickt, somit das Archiv ergänzt werden Den Entwurf einer Verordnung zur Herstellung der städtischen (und gerichtlichen) Archive und Registraturen legte der Hofrat am 12. April 1790 dem Kurfürsten vor (ebd. 3183); siehe auch Kurköln II 1352 (1787) betr. die Amtsregistraturen. Schadhafte und verblichene Urkunden müßten abgeschrieben und die Kopialbücher erneuert werden; ”von den darinn enthaltenen Begnadigungs- Bestättigungs- Stiftungs- Lehens- Tausch- Kauf und dergleichen wichtigen Briefen [müsse] eine Abschrift, oder wenigstens eine Remise gemacht und an gehörigen Ort und Stelle hingelegt; über alles dieses aber ein kronologisch-geographisch- und alphabetisches Verzeichniß verfertiget werden. Wenn alles diese geschehen ist, so muß endlich über jedes Amt, Stadt, Lehen und so weiter eine Geschichte abgefaßt, und am Ende der Geschichte das Resultat der Beobachtungen beigefügt werden ...“.

Volk hat aber diese Arbeit nicht mehr durchgeführt. Ca. 1792 berichtet er dem Kurfürsten, daß er ”im Archiv seit zwei Jahren nichts mehr zu thun hab“ und deshalb im Hofrat wichtige Dienste leisten könne Kurköln II 3179.

Trotz der Verbindung mit dem Hofrat war das Archiv ein abgeschlossenes Gebilde, gerade daß man noch bestimmte Urkunden hineinlegte. An Akten umfaßte es fast nur Materialien aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg und auch diese keineswegs vollständig. Das Burmansche Schema (siehe oben) hatte Volk aufgelöst Vgl. die (hierzu gehörenden?) Vorarbeiten in Kurköln II 4862.. Das Schema Volks ist so durchsichtig, daß Lacomblet es im folgenden Jahrhundert noch für die Ordnung des Aktenarchivs benutzt hat und man bedauert, daß er das Urkundenarchiv (da seine Instruktion chronologische Verzeichnung vorschrieb) nicht in dieser Ordnung gelassen hat. 1796, als das Archiv in Münster lag, erhielt der Archivar Dupuis den Auftrag, das Hauptarchiv und insbesondere das Lehnarchiv neuzuordnenKurköln II 3186/3.

Beim Anmarsch der Franzosen 1794 wurde das Archiv zusammen mit der Bibliothek und den Preziosen nach Hamburg, später nach Münster geschafftvgl. Edith Ennen, Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 2, _, S. 411; vgl. auch ebd. S. 54 und S. 94., von dort 1802 weiter nach Arnsbergvgl. zum Folgenden den Bericht des Archivars Dupuis von 1816, in: Westfälische Zeitschrift 51 II (1893) S. 97ff.) sowie im Folgenden. Zudem: Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände 1, _, 1964, S. 70.. Die Protokolle des Hofrates waren z. T. nach Recklinghausen gebracht worden vgl. Kurköln II, Einleitung und insondere die Verzeichnungseinheiten betr. das Archiv. Gleich nach der Aufhebung des Kurstaates 1803 erschienen Deputierte der Nachfolgestaaten Arenberg (für das Vest Recklinghausen), Nassau (für die Ämter Deutz und Königswinter) und Wied-Runkel (für die Ämter Altenwied und Linz), um die ”ihren höchsten Prinzipalen von ihren Landestheilen zukommenden Litteralien in Empfang zu nehmen". Sie teilten auch die Protokollreihen der verschiedenen Kollegien der Landstände unter sich aufvgl. Kurköln XIV, Landstände. An die französische Regierung wurden 1812 ”die Archival-Urkunden und Nachrichten, welche die auf dem linken Rheinufer gelegenen Staaten betreffen", die Hauptmasse der Kameralakten sowie der größere Teil der Hofratsregistratur ausgeliefert. In Arnsberg blieben die Privilegien und Mannbücher, die nicht ausgelieferten Archivurkunden und Nachrichten die Verhältnisse mit auswärtigen und benachbarten Staaten betr., die Protokolle und die Westfalica der ehemaligen Hofkammer, die ”Sententiae et decreta iudicialia et extra iudicialia" des Hofrates Kurköln III, Protokolle und Prozeßakten des Hofrates, die Akten der Geheimen Kanzlei über das kurkölnische Militär, die Reichssachen und die Protokolle des Kurrheinischen Kreises, das eigentliche Landständische Archiv und ein Teil der Protokolle des Offizialates und die kurkölnischen Geheimen Kanzleiakten das geistliche Departement betr. Trotz einzelner Eingriffe vgl. Kurköln, Urkunden scheint das Urkundenarchiv intakt geblieben zu sein.

Über die Auflösung des Arnsberger Archivs in den Jahren 1826-1869 und die Aufteilungen des 19. Jahrhunderts stehen auch Informationen in den Einleitungen zu den Beständen der Landesarchive. Die empfindlichsten Verluste, nicht des Archivs, wohl aber in den Registraturen, dürften durch den Brand von 1689 erfolgt sein vgl. Kurköln II, Geheime Registratur. Wir müssen damit rechnen, daß damals die Mehrzahl der politischen Korrespondenzen, soweit sie nicht im Archiv waren, und der Rechnungen verlorengegangen sind. Die Verluste bei der Auflösung des Kurstaates 1794-1803 und durch die Kassationen des 19. Jahrhunderts dürften in der Masse nicht gering, aber eher weniger ins Gewicht fallen. Bei der Neuverzeichnung der Akten sind die im 19. Jahrhundert gebildeten Hauptgruppen beibehalten worden; nur die Wiederherstellung der Hofkammerregistratur wurde versucht (vgl. Kurköln IV, Hofkammer). Die Neuverzeichnung der Urkunden und die Erfassung der Kopiare steht noch aus. Die Erfassung der in den Kopiaren enthaltenen Urkunden muß zukünftig noch aus dem Bestand Kurköln, Urkunden bzw. den einzelnen analogen Findmitteln geschehen.


Archivare und Archivkanzlisten, zusammengestellt nach den kurkölnischen Hofkalender, 1759-1793

1759-1766: Gottfried Joseph v. Raesfeld (Geheimer Konferenzminister, Großkanzler und Kanzler des Hofrats, Lehnsdirektor, Archivarius).

1761-1775: N. Hoecker (Hofratskanzlist, auch Archivkanzlist; ein Kaspar Höcker war ab 1776 Hofkammersekretär)

1767-1775: Joh. Reiner Christian Maria v. Kempis (Geheimer Rat und Staatssekretarius ab 1766; Hofratsdirektor ab 1768; Archivar: 1759: Archivverwalter, 1761 und 1766: Intendant subst. des Archivs).

1777-1786: Johann Clemens Pfingsten (ab 1766 wirklicher gelehrter Hofrat, auch Archivar; ab 1787 Hofrats- und Lehndirektor).

1781-1785: Anton Schüller (ab 1776 Hofratskanzlist, auch Archivkanzlist; ab 1786 Lehnsregistrator)

1787-1793: Hubert Volk (Archivar, auch wirklicher gelehrter Hofrat, 1793)

1789-1792: Peter Joseph Averdonk (Archivkanzlist)

1793: Ferdinand Joseph Worringen (Archivkanzlist)

Bestandssignatur
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland, AA 0006 101.03.02
Umfang
32 Einheiten (1120 Vorgänge); 19 Kartons; 29 Einheiten; 19 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.1. Kurköln >> 1.1.1.4. Kartulare

Bestandslaufzeit
973-1650

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
16.02.2024, 07:56 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 973-1650

Ähnliche Objekte (12)