Tektonik

C 141 Staatsanwaltschaften im Regierungsbezirk Merseburg

Registraturbildner: In Preußen wurde das Amt des Staatsanwaltes durch die Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen vom 3. Januar 1849 allgemein eingeführt. Die Staatsanwaltschaft war zugleich Strafverfolgungs-, Strafvollstreckungs- und Strafregisterbehörde. Behördenmäßig organisierte Staatsanwaltschaften bestanden bei allen Gerichten, ausgenommen die Amtsgerichte. Im Gegensatz zu den Gerichten hatten die Staatsanwaltschaften ein behördenmäßiges Unterstellungsverhältnis. Seit 1879 führte der Leiter der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Naumburg die Bezeichnung Generalstaatsanwalt. Ihm unterstanden die von Oberstaatsanwälten geleiteten Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten (im Regierungsbezirk Merseburg in Halle Naumburg und Torgau).

Kontext
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg

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Letzte Aktualisierung
14.04.2025, 08:12 MESZ

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