Tektonik
Staatsanwaltschaften
Laufzeit: 1867-2009
Laufzeit: 1867-2009
Laufzeit: 1867-2009
Laufzeit: 1867-2009
Aufsatz: Behördengeschichte: Die
Staatsanwaltschaften wurden 1867 bei den Kreisgerichten (ab 1879
bei den Landgerichten) als Untersuchungs- und Anklagebehörden in
Strafsachen eingerichtet. Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt
befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die
Staatsanwaltschaft ist in ihrer amtlichen Tätigkeit von den
Gerichten unabhängig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten
werden gemeinsam mit den eigentlichen Strafprozessakten nicht bei
den erkennenden Gerichten (z.B. den Landgerichten), sondern bei den
Staatsanwaltschaften aufbewahrt.
Aufsatz: Behördengeschichte: Die
Staatsanwaltschaften wurden 1867 bei den Kreisgerichten (ab 1879
bei den Landgerichten) als Untersuchungs- und Anklagebehörden in
Strafsachen eingerichtet. Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt
befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die
Staatsanwaltschaft ist in ihrer amtlichen Tätigkeit von den
Gerichten unabhängig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten
werden gemeinsam mit den eigentlichen Strafprozessakten nicht bei
den erkennenden Gerichten (z.B. den Landgerichten), sondern bei den
Staatsanwaltschaften aufbewahrt.
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Staatsanwaltschaften
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10.06.2025, 08:12 MESZ
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