Tektonik

Staatsanwaltschaften

Überlieferungsgeschichte
1843 wurden Staatsanwälte bei den Kreisgerichtshöfen eingeführt und 1869 als Behörde verselbständigt. 1875 erhielten die Staatsanwälte ein Mitwirkungsrecht bei Verfahren in Ehestreitigkeiten. 1877 erfolgte die Trennung des Amts des Staatsanwalts vom Richteramt, und die Mitwirkung bei der Strafvollstreckung wurde aufgrund des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes eingeführt; seit 1879 Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Geschäfte der Amtsgerichte; 1935 bis 1945 Verreichlichung sämtlicher Justizbehörden.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Justiz

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Ähnliche Objekte (12)